In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Beantwortungen der Fragen über den Schulstand der Gemeinde Buch im Hegeüw den 20ten Hornung 1799.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Buch ist ein dorff und eine eigene Gemeind, hat eine Eigene kirchen, hat eine eigene Agentschafft, Jn daß DISTRIKT Reyet, CANTON Schaffhaußen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrnet, daß Abc. Buchstabieren, Leßen, Außwendig Aufsagen, Schreiben, Rechnen Psalmen und Lieder singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Winterschulen gehen an von Michaelis biß Georgi, die Sonn und Feiertäglichen Schulen, werden durch daß Gantze Jahr hindurch, mit Jungen und Erwachsenen, vor der Morgen Pf Predig eine Stunde abgehalten die Nachtschulen von Martini biß Lichtmeß.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

die Schulbücher sind, Namenbüchlein, kleine Catechißemus, der Große Heidelbergische Catechißmus, dan die Außlegung darüber, daß Neüe Testament die Lobwaßerischen Psalmen, und die Geistl Lieder.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die vorschrifften sind enthalten Auß Stellen der Heiligen schrifft, auß Liedern wird auch dicktiert.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule geht an Morgen um 8 Uhr und dauret biß 11 Uhr, Nachmitag um 12 Uhr biß 3 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die kinder sind so in Claßen abgetheilet, wie inn 2te Articul Enthalten

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schul Meister ist biß dahin von dem verordneten Obervogt, dem Hr Pfarrer, des Ohrts, wie auch in beim sein des vogts, nebst einigen vorgesetzten des orts durch ein Unparteyesches Examen angenohmen worden.

III.11.b Wie heißt er?

Jch Schul Meister, heist er Michael Gener, Gebürtig auß dem ohrt selbst, Mein alter ist 52 Jahr, habe 8. kinder, Mein vatter und Bruder Selig sind 40 Jahr dem Geschäffte vorgestanden, Jch aber 4. Jahr

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch bin von Jugend auff bey meinen Elteren gewesen, und meinem alten vatter öffters beygestanden in denen Schulgeschäfften, eine zeitlang einen geringen Ackerbau versehen, Nebst meinem Lehramt hab ich nicht viles alß die Uhre Täglich zu besichtigen und auffzuzihen, und Mittag läüten darvon erhalt ich von dem Kirchengut 5 fl. für öhl 24. xr.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 2] Jn der Winter Schule hab ich 15 Knaben und 16 Mächten, aber Sommer und Winter durch an Sonn und feiertagen, knaben und Mächten 60.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Woher die Einkünfften fließen wird hernach folgen, Schulgelt ist keins

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Woher die Einkünfften fließen wird hernach folgen, Schulgelt ist keins

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

der zustand des Schul- oder Gemeindhaußes ist zimlich altvätterisch, Es ist eine Stuben im unteren Gebäüde, Erhält keinen Haußzinß. diße Wohnung muß daß Gemeindguth im Erbaulichen stand erhalten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

daß Einkomen des Schullehrers fließt her wie folget.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt 40 fl. An früchten, Roggen 10 frtl, an kernnen 2 frtl, an Mülimkorn {6 frtl}

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

diße obgesettze früchten fließen alle auß abgeschafften zehenden u Grundzinßen
Schulgelter keine.
Stifftungen nichts.
diße obangesetzte 40 fl. werden in 3. klaßen abgetheilt
Es gibt ein jegliches kind von seinem Haußvätter 24 xr. ohne daß, den Ersten Winter, geben die Erstlinge nichts, waß aber die kinder nicht Außmachen, So gibt daß gemeindguth Ein Drittel, und daß kirchenguth zwey drittel biß daß es 40 fl. außmacht. Empfangen.
daß Gemeindguth vom abgeschafften zehenden 2 frtl kernnen, 2 frtl Roggen Aber noch nicht Empfangen für den vorigen Jahrgang 1798.
Von dem kirchenguth vom abgeschafft Grundzinß aller Jährlich. 8. frtl. Roggen, aber noch nicht Empfangen.
Auß dem geweßenen kornammt im Canton Schaffhaußen 6 frtl Mülinko {Mülinkorn.} aber auch noch nicht Empfangen.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ligende Gründe, Fonds, CAPITALIEN nichts.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Fortsetzung
Wegen vergeßenheit des 4ten Articuls, der Entvernung der Benachbarten Schulen.
Dießenhoffen eine Stunde, dörfflingen eine Stunde. Ramßen eine halbe Stund, ist Paradetisch. Über die beantwortung der Fragen wegen der Schule, werden sie Leicht erachten Können, das daß Einkommen, in sehr geringen Fluhren Bestehet, So werde Man gebätten haben, auch ein Anßehnlicheres COMPETENTZ Beyfügen, Sonst möchte zulest, fleiß und Eiffer zurück bleiben, daß es die Jungen Leüte noch mißen müsten.

Unterschrift

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