- Thayngen (Niedere Schule, reformiert)
- Thayngen (Niedere Schule, Nachtschule, Knabenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
16.02.1799
Beantwortung der Fragen. über den Zustand der Schule von Thayngen Cantons Schaffhausen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Thayngen, ein Fleken und Distriktsort, eigne Gemeinde, Cantons Schaffhausen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Thayngen, ein Fleken und Distriktsort, eigne Gemeinde, Cantons Schaffhausen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Ausser dem Fleken gehören weder Dörfer, Weiler Höfe, noch Haüser zur Schule |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Barzheim zu Thayngen Kirchgenößig 1/2 Stund |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren — Lesen — Auswendigaufsagen Schreiben — Rechnen — Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Von Martini bis Lichtmeß wird die Winterschule, von Lichtmeß bis Herbstzeit die Sommerschule gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Ein zu Schaffhausen herausgegebenes Namenbüchli der sogenante groß und kleine Heidelbergische-Katechismus — Alt und neües Testament — Gellertsche Liederbüchlein — Schiessens Lesebuch — Büels Anleitung zum Brief schreiben — Weltgeschichte von Schrökh — Gesundheits Katechismus von Faust — Plan zur Verbesserung der Landwirtschaft von Ortlieb — Noth- und Hilfsbüchlein — Geographie für Kinder nebst anderen Büchern vom Bürger Pfarrer und mir. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Den Kindern werden Vorgeschrieben Lebens- und Sitten-Regeln — Strophen aus Gellerts und andern Liederbüchern. Die grösseren Schüler schreiben aus Büels Briefsteller — Schröckhs Weltgeschichte — Dem Lesebuch — bisweilen Dict |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Von Morgen 8 bis 11 Uhr. Nachmitag vom 12 bis 3 Uhr. Die Nachtschule dauert von 6 bis 8 Uhr, welche mit Martini den Anfang, und mit Lichtmeß ein Ende nimt. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein, der Raum gestattet es nicht. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Ein jeweilliger Unter-Bürgermeister von Schaffhausen — Der Orts Obervogt und der regierende Vogtherr des Jm Thurnischen Antheils, nebst dem Pfarrer der den Schulmeister im Buchstabieren, Lesen, Auswendig-Aufsagen, im Katechismos, Schreiben, Rechnen und Singen examinirte, wählten den Petenten |
III.11.b | Wie heißt er? |
Bernhard Metzger von Schaffhausen, alt 32 Jahre. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja, Ein Weib und ein Kind, und ist Schullehrer 2 1/4 Jahre. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jch war bis ins 16te Jahr bey meinen Elteren zur Feld- und Reben-Arbeit erzogen, 4 Jahre in Augspurg meist bey Handlungs-Geschäften und auf Reisen, wider 3 Jahre bey Hauße, 5 Jahre in Zürich, Haus- und Handlungs-Geschäfte war mein Thun, und endlich wider 1 1/2 Jahr zu Haus |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Ja! Die Districktschreiberey. Wann mich diese Geschäfte aus der Schule abruffen, so bestelle in die Schule einen jungen unverheiratheten Mann von 20 Jahren welcher zimlich gut ist dem was ein Schullehrer seyn soll. Er heißt Martin Keller, von Thayngen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Jm Winter Knaben 95. Mädchen 65. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Nein! |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ja! Die Nachtschüler bezahlen jeglicher 15 xr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Alt, beynahe Baufällig! |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Ja nur eine Schulstube, auch vil zu klein für die starke Anzahl Kinder. und eine Wohnstube für den Schulmeister |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeinde |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 3] * Vom Domb Capitel zu Konstanz KERNNEN, Fiertel 20. ROGGEN, Fiertel 20. HABER, Frtl 16 WEIN, Eimer 12 Geld fl. 13 |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
2te Anmerkung: Das vom Domb Cap: Konstanz der Schule Thayngen zu entrichtende Compedenz ist mit Joh: Paptista 1799. verfallen. Das in Grundzinsen bestehende, war mit Martini 1798. verfallen |
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Unterschrift |
Thayngen den 16ten Hornung 1799. Test: Bernhard Metzger Schulmeister |