In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Feuerthalen (Niedere Schule, reformiert)

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHCHULEN an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schul ist in Feürthalen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Marckt-Flecken.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein eigne Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Es ist ein Kirchgemeind, darzu gehört Langwisen

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum Districte Bencken.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jm Canton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Zwey Ort wo die Schul außmachen: ligen am Rhein 1/4 Stund von einander

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen der Orte Feürthalen und Langwisen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Wie gemeldt ligt Langwisen 1/4 Stund von der Schul.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Schüler kommen daher im Winter 12 bis 14.
im Sommer unleich 4. 5 bis auf 7.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die benachbarten Schulen sind Flurlingen 1/4 und Uhwisen 3/4 Stund entfernnt, Schaffhausen ligt an uns über dem Rhein.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Wird gelehrt: Lesen, Schreiben, Rechnen u. Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird Winter und Sommer gehalten: Die Winter-Schul geht an Martini und währet bis Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul-Bücher sind eingeführt: Name Büchli, Catechismum, Zeügnussen, Psalter u. Psalm. Das neüe Testament, das Fest Büchli, die Gellerischen Lieder, und Hübners Historien-Buch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Den anfahenden Kindern, wo schreiben, wird vorgeschrieben, den grösseren, wo schon etwas begriff darvon haben, werden Vorzedel gemacht, auß dem Alten und Neüen Testament, auß Psalter und Psalmen, und auß dem Gellert, und Hübners Historien Buch, und andern guten Büchern.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert, oder währet Täglich 5 Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in drey Classen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer, ist bis dahin in Zürich, von den Schul-Herren oder Examinatoren, seiner Kentniß halber examiniert, und ernennt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Rüger Uhlmann.

III.11.c Wo ist er her?

Von Feürthalen.

III.11.d Wie alt?

Alt 59 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Kinder 1 Sohn u. 3 Töchter.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer 34 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher bin hier gewesen, und war meiner Profession ein Weber.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nach der Schul gib ich Schülern 1 Stund,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 30 darvon die helffte Knaben und helffte Töchter.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 20. bis 22. auch ohngefahr gleich wie im Winter.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 3] Die Einkünffte fliessen auß Armen und Siechen, und Gemeind Guth.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Auß dem Armen Guth jährlich Compentenz erhalten 10 fl.
Auß dem Siechen Guth 3 fl.
Von der Gemeind Feürthalen als zu einer Douceur alljährlich empfangen 5 fl. 30 xr. Für das Vorsingen alljährlich empfangen von jeder Gemeind 1 fl.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld oder Schulerlohn bezahlt jedes Kind Wöchentlich 4 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein Altes Hauß, were viel daran zu reparieren.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist darin nur ein Stuben,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Bis jez ist die Schul von beeden Gemeinden unterhalten worden: Vorher aber auß dem Kirchen Guth die repurations Kösten bezahlt worden.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Über ob gemeldetes hab ich nichts mehr empfangen, als von Feürthalen 2 Klaffter und von Langwisen 2 Klaffter buchen Holtz, und Hundert Wellen, jährlich.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Were zuwünschen, daß aus dieser Schul, eine Frey Schul könnte gemacht werden: den bey dieser Besolldung keiner bestehen kan.

Unterschrift

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