- Hasle bei Burgdorf (Niedere Schule, reformiert)
11.03.1799
ANTWORT
Auf die Frag über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf, da die Kirchen steht. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst die Gemeind Hasle, keine eigne, weil noch drey andere Viertel, nemlich, Goldbach- Utigen- und Biembach-Viertel, zu Hasle eine Gemeine aus machen. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirchgemeind Hasle. Agentschaft allda. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Burgdorf. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Es sind diese Häüser, alle im Umkreis der ersten Viertelstund. An der Zahl 48. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Hasle da das Schulhaus stehet, ein Dorf. Tschamary ein Dörflein. Kalchofen ein Dörflein. Unter-Eichholz ein Weiler. Ober-Nollen ein Hoof. Medlehn ein Hoof. Rodaker ein Hoof. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Alle in einer Viertelstund vom Schulhaus. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Von obbemelten Orten 70. Kinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
||[Seite 2] Goldbach, Ober-Eichholz, Biembach. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Goldbach eine Halbstund, Ober-Eichholz eine Viertelstund, Biembach eine Halbstund. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, lesen, singen, Notten lernen, geschriebenes lesen und schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden von Martyni den Winter hindurch, bis Maria Verkündigung gehalten. Jm Sommer etwann 14. Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das Fragenbuch, Psalmenbuch, und Testament. Es wird auch von den Kindern außengelehrnt der Bernerische und Heidelbergische Catechismus, auch der hindere Theil im Lampen, unter dem iezigen Bürger Pfarrer. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Wann sie geschriebenes angefangen zu lernen, so schreibe ich ihnen auch vor, zuerst die Buchstaben, darnach Wörter und Zeilen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Vormittag von 9. bis 11. Nachmittag von 1. bis 3. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Jch habe sie in Klaßen getheilt, welche aus dem Namenbuch gelaßen sind. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Die Schulmeister sind von dem Bürger Pfarrer als Vorsteher des Orts, und den ersten Vorgesezten erwählt, und vom Amtsmann bestetiget worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hans Rüfenacht. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von hier, von Hasle. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 67. jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jch habe ein Weib, und 4. Kinder, 2. Söhn und 2. Töchtern, welche aber nicht mehr bey mir wohnen. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
33. jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jch war in Hasle, meines Handwerks ein Leinweber. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Sigrist und Todtengräber. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 25. Mädchen 15. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Nein. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Aus zusamengelegten Geltern der Hausväter. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
||[Seite 4] Jst eingeführt von 1. bis auf 3. bz. nach dem die Kinder im Examen bestehen. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Es ist in gutem Stand, ist 25. jahr da es erbauen worden. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Eine ganze Kirchgemeind. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld 9. kr. 12. bz. 2. xr. Holz ab der Gemeind den Schulofen zu heizen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Das Geld mus von den Hausvätern zusamen gelegt werden. Holz wie oben gesagt, ab der Gemeind. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Von den Haus-Vätern zusamen gelegt kr. 9. bz. 12. xr. 2. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Beym Schulhaus ein Garten, ein Jucharten Erdrich von der Allmend. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Nichts. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 5] BÜRGER! |
|
Unterschrift |
Gruß und Hochachtung. |