In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Neuheim (Niedere Schule, katholisch)

Neüheim den 14 Februar 1799
Beantworthung
Der Fragen die Schule betreffend

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Des Ortes Namen Neüheim.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein kleines Dorf von 13 Häusern.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehört zu der Gemeine Mentzingen.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Kirchengemeine Neüheim (Agentschaft Mentzingen)

I.1.d In welchem Distrikt?

District zug.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Waldstätten.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung. Jnnerhalb des Umkreises der nächsten viertelstund liegen 9 häuser, innerhalb des Umkreises der zweiten 4 hauser; und innerhalb des Umkreises der dritten 8 hauser, und noch darzu gehören zerstreüte höffe.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen. Hinderburg, Barburg, Sarbach, zerstreute höffe.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

diese drey obige sind vom schulorte entfernet jedes eine eine viertelstund; die Höffe eine halbe stund und noch mehr.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Schulkinder kommen daher etwan 10.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Eine stund im Umkreise sind benachbarte Schulen

I.4.a Ihre Namen.

Mentzingen und Baar.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt lessen und schreiben, auch die Anfangs-Gründe zur Lateinischen Sprache.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Winter und Sommer gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Schulbücher sind eigendlich keine eingeführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden vom Schullehrer verfertiget.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 4 stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Klassen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wird in Neüheim durch Antrettung seines Beneficiums Schule zu halten pflichtig.

III.11.b Wie heißt er?

Bonifacius zürcher.

III.11.c Wo ist er her?

von Neüheim.

III.11.d Wie alt?

50 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

18 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorher studierte ich in Franckreich und Jtalien.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Die Seelsorge, predigen, der Pfaar verhilflich seyn.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im winter 15 bis 20 Knaben
im Winter 8 bis 10 Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer weniger.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulstiftung ist mit dem Beneficium vereiniget, und das Beneficium betragt an einzuziehenden zinsen 170 gl.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Schulgeld ist keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist das nemliche mit dem pfrund-haus.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

nicht gut und gar ausgebauet,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine schulstube ist darinn.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Schul und Pfrundbewohnung wird aus der Kirchen-Gemeine erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Einkommen: wie Numero 13. berichtet.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anm. Da mein Wunsch dahin gehet dem vaterland auf alle mir mögliche weise nützlich zu seyn, und an meinem Wohnorte den zweck nicht erreichen kan, weil meine Obliegenheit allzu ausgedehnt ist; so wurde auf erhaltene Anzeige nebst französischer Sprache auch Arithmetic, Geometrie oder andere mathematische wissenschaften zu lehren bereitwillig mich finden lassen.

Unterschrift

Vermutlich haben Sie kein PDF-Plugin für diesen Browser. Kein Problem Sie können hier klicken um die Datei herunterzuladen.