In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Sarnen (Niedere Schule, katholisch)
17.02.1799

Freyheit Gleichheit.
Sarnen den 17ten Horn 1799
Zu Folge deren von Tit. Herrn statthalter unterm 12ten Horn. über den zustand der Schule an mich gestellten fragen diene in Antwort.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das der Orth da ich bestellter Schullehrer
a. Der Haubtflecken Sarnen.
b. von eigner Gemeinde
c. Der Agentschafft
d. Dem Districkt Sarnen
e. und Kanton waldstätt zugehorig.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Zahl deren sich in disem bezirck befündlichen haüsern erstreckt sich in Kirchhoffen — Rüthi — Dorff — underdorff und Bitzighoffen auf 120.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Deren die weitsten ringsherum vom Schulorte ein starcke viertel stund entfernt

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Allwo Künder, die dermahlen die Schul frequentieren 30 gezellt werden. 23 Knaben nemlich und 7 Mädchen.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbahrte Schulen seynd in 2 filialen,

I.4.aIhre Namen.

jm stalden und Kägiswihl.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

welch beyde auf ein Kleine viertelstund von hier entfernt.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Obzwar die aufträge Meiner Oberen dahin mich niemals beordret die Künder Klassen weys einzutheilen, war dje dem derselben doch jmmer dem verdienst nach der orth angewisen und dienrliche durch behandlung der fähigkeit gemäs in der lehr befördert.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Die Pflichten des Schullehrers bestehen Haubtsechlich in dem, das er die ihm anvertraute Jugendt in nothwendigsten religionsstücken so wohl als auch im schreiben und lesen förderlich underweyse

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

und zwar im Sommer und im wüntter.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zu dessen erlehrnung bis dahin von der Schulvisitation Keine schulbücher bestimt sonder der gut befündenden disposition des lehrers jeweilen überlassen worden.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Belangend die vorschriften mit denen ich die Künder bediene, dise enthalten Sittenlehren.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die bestimmung der Schul oder lehrzeit ist jedes Schultags auf 4 stund an vacanz tägen auf 1 1/2 stund gesetzt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bis auf gegenwärtige zeit seynd die Schullehrer von einwohneren der gantzen Pfarey bestellt, Und durch freye wahl jährlich bestättiget worden.

III.11.bWie heißt er?

Jch aber als dermahliger verwalter dises Schullehrerambts wird mit eigentlichem Nahmen Frantz Xaveri Jmfeld mit dem zu nahme genent.

III.11.cWo ist er her?

Ein Bürger Sarnens.

III.11.dWie alt?

im 63sten jahre meines Alters.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Vermehrt mit 4 familie successoren.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Meiner verwaltung im 42sten.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Mein vormahliger beruf war studieren da in dessen in mehreren gattungen der Musick auch mich übte;

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Dessentwegen die einwohner dises Orts mir durch freye wahl dise Organisten Pfrund mit deren dan {das} Schullehreramt jmmer verbunden zu gestellt, welch beyde Ämbter von vilen bemühungen. als Organist sol ich bey allen Gottsdiensten der Pfar Kirchen so wohl als auch der filialen täglich mit Orgelschagen Psalmen vorsingen etc. zu mehreren zeiten des tag ||[Seite 3] 2 auch 3 mal wie solches mein beruf fodert meine dienste weysen welches desto beschwärlicher, weil die Pfar Kirch vom Schulhause gar weit entfernt ich auch über das mit einem namhaften alter beschwährt; zu deme sol ich zugleich in der Musick instruieren vonwelcher destruction mir über die 30 jahr sehr vile mühseligkeiten zugestossen ohne das ich disfals einige belohnung zu geniessen hatte. Dise Organisten Pfrund hat an Kapital 1940 gl. von welchen der Organist jährlich 98 gl. Zins die den betrag des ihm in fixo bestimbten ein Komens ausmachen, zu beziechen. nebst disen wird ihme wegen gsatzjarzeiten bezalt 97 gl. 18 ß. Von ungewissen zufählen beziecht er erstlich von jeder gedächtnus vermöglicher Personen 1 gl. wegen jeder gedächtnus von Personen geringeren vermögens 25 ß. Wie gedächtnussen armer leythen nichts Von jeder Künds Grebt 5 ß.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Das Schullehrer Ambt hat Kein stifftung dessen ein Künfften bestehen in Schulgelderen.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jene Künder die nicht gnossen seynd jedes derselben sol in jedem wüntter Quatember 20 ß. bezahlen, in jedem Sommer Quatember 15 ß., für die gnossen Künder für alle insgsamt zalt der Gnossen vogt {an}statt der Schulgelderen jährlich 36 gl. syn aber die gnossen Künder zahlen weiternichts als jedes in jedem wüntter Quatember 5 ß. für das Holz.

IV.15Schulhaus.

||[Seite 4] Dise Schul oder Organisten Pfrund hat ein eigenthumliches Haus dem Verwalter dises ambts allein zur bewohnung aner Kennt, in welchem mehrere übel Conditionierte zimmer zu welchen auch ein grosses zur Schul gewidmetes zimmer mag gezelltwerden dises dan im wüntter erforderlich wahre zu machen vnd wahrm zu behalten würde die helfte der Schul ein Künfften gar leicht mit dem dazu erforderlichen Holtz aufzehren, und dises Haus wird von den einwohnern der gantzen Pfarey im baulichen stand erhalten.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 4] Dise Schul oder Organisten Pfrund hat ein eigenthumliches Haus dem Verwalter dises ambts allein zur bewohnung aner Kennt, in welchem mehrere übel Conditionierte zimmer zu welchen auch ein grosses zur Schul gewidmetes zimmer mag gezelltwerden dises dan im wüntter erforderlich wahre zu machen vnd wahrm zu behalten würde die helfte der Schul ein Künfften gar leicht mit dem dazu erforderlichen Holtz aufzehren, und dises Haus wird von den einwohnern der gantzen Pfarey im baulichen stand erhalten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.

Folgend letstere fragen von Numero 16 fünde unnöthig zu beantworten, weil dise Pfrund nur in geringen geldern und ungewissen zufählen besteht, wie aus obigem zu ersechen; dahäro ich nichts von zehnden nichts zumelden sondern ich mus selbe mit stillschweigen übergehen dan es heisst bey mir brevi multa Stipendio onera

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

recommendier mich also zu dero günsten und habe die Ehre {nebst} Republikanischem gruss mich zu underzeichnen
Jmfeld Organist und Schullehrer

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