In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Unterägeri (Niedere Schule, katholisch)

16.02.1799

UNTER EGERI den 16ten HORNER 1799
Fryheit Gleichheit
BÜRGER SCHULINSPEKTOR

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

BÜRGER INSPEKTOR
Diner und BÜRGER Johan Joseph Jten Kaplan

Fliesstextantworten
Gesamt

Die schule, von der ich Hier rede ist in unterEgeri einer Gemeine die Jhren eigenen Pfarrhere Agenten, und Municipalitet besitzet, und zum distrikt Zug im Kanton Waldstätten Angehörend. Heüsser und Höfe zellen — sich hier in Jhrem Ganzen umkreise 152 Dorff enthält Heüsser 74 und kinder von daher dermahl in der schul 32 in einer viertel stunde um das dorff Angrenzende Heüsser und Höfe 30 kinder von daher 17 die von 2 bis 3 Viertel stunde entpfernte 19 kinder 9 die eine kleine stunde Oder starkh 3 viertelstunde entpfernte höfe 29 kinder 2 NB weil von dieser gegend die mehreste vätter nichts vom schreiben und läsen wissen, so wird das schulgehen von Jhnen Auch nicht viel Geachtet.
Andere Anschliessende dörfer besitzt UnterEgeri keines Auch keine andere Angrenzende schulen Als Allenwinden so gegen untergang An der landstrass Auf zug und eine stunde von hier entlegen, zweütens OberEgeri so gegen Aufgang und eine halbe stunde von hier entpfernt, und dahin besitzet unsere Gemeine das Recht Auch sommer und winter Jhre kinder in die dortige schule zu schicken, welches Aber selten Geschihet.
Der Ganze unterricht in der schul besteht dermahl nur im schreiben lesen rechnen, und etwas von den Ersten Anfangs Gründe zur lateinischen sprache. Gemeiniglich werden ||[Seite 2] in jeder woche zweü nachmittage dem unterricht im schreiben die überige täge der wochen dem läsen und Rechnen Gewidmet. schulbücher seynd keine eingeführt jedes hatt sein von mir Geschriebens Oder Getrucktes A B C büchlein, Oder einen Alten Oft mit vielen fählern Geschriebenen brieffe, Oder konstanser katekismuss. die vorschriften zum schreiben {machen} Alle von mir Geschrieben, und jeden nachmittage muss das kind seine zu hause Geschriebene schrift zur übersicht darbringen. der unterricht fangt Gemeiniglich Am morgend um 9 uhr bis 11 uhr An. von 12 bis 1 uhr unterricht im singen, für welches aber kein Obligation vonder stiftung vorhanden, von 1 uhr bis halber 4 Oder 4 uhr wieder schulunterricht, je nachdeme die zeit Oder zusamenflus der kinder vorhanden, und diess taurt vom anfang wintermonath bis Anfangs May. also 6 Monath lang. die kinder seynd in keine klassen eingetheilt, eines kömbte {heüt} das andere morgens, doch so das ich vorige jahre fast jeden winter 70 bis 80 kinder in der schule zehlen kunte, Nur heür nicht. Ob Also kälte, Theüre Oder daran schuld; will ich lassen bestelt seyn
Und darfür beziehet ein schullehrer mehrer nicht Als Jährlich 50 gl. die Anno 1720 ein partikular von Hier zu diesem Zihle mit 1000 gl. Capital Gestiftet und der Kaplanie pfound Einverleibet Hatt, und folgsam auch jedes mahl der schullehrer in der persohn des Caplanen von der Gemeine Erwählet wird. und diess ist die Auch alles was ein schullehrer in Ansehung der schul zu geniessen hatt, dan weder die schulkinder, weder die Gemeine zahlen Gar nichts. Auch ist kein eigenes schulhause da, sondern nur eine stube, die in dem pfarrhause zu unterst Auf dem boden, und zu einer schule viel zu Eng, dunkel und ungesund ist.
Noch muss ich nachholen, das Gemeiniglich zwei theil knaben wo nur ein theil mädchen, und unter diesen insgemein zweü von der mittelmäsigeren klasse, wo einer von den reicheren bauren knaben in der schul zu finden ist ||[Seite 3] SCHULEHRER ist dermahl der Qualificierte BÜRGER Johan Joseph Jten Kaplan Gebürthig von OberEgeri 4 47 Jahre Alt, und schon 18 Jahre lang Auf diesem so Erträglichen posten, meine studien machte ich in Luzern und war Auch dorten 5 Jahre lang in einem Angesehenen Hause Haus- Jnstructor, derauf kame ich auf das schlosse Dornach, und dan Nach einem Jahre Auf Hiesige Kaplanie. Allwo ich nun Nebst der schule, so wie meine vorfahren einem jewiligen Pfarr Herren in der seelsorge Anoch verhülflich seyn muss
Mehrere Anmerkungen, das ich weiss das Bürger PfarrHeren schon mehrere und triftige in Ansehung Hiesiger {stelle} eingegeben. Glaube wären dermahlen überflüssig Jch habe Also die Ehre Nebst Repuplikanischem grusse mit aller Gezimender Hoch Achtung zu Gehoren

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