In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kaiserstuhl (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

Antwort über den Zustand der Schulen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Stadt Kaiserstuhl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigne Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu der Agentschaft Kaiserstuhl.

I.1.d In welchem Distrikt?

District Zurzach.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Baden.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

nichts als eine sehr kleine stadt. z.B. im Umkreise eine halbe virtl Stunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

ist nur die stadt allein.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

von Kaiserstuhl auf das Dorf Fisibach eine virtlstunde. auf das Dorf Mellstorf eine Stunde. auf das Dorf Rimnicken eine Stunde. auf das Dorf Siglistorf eine Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

von Fisibach auf Mellstorf 3/4 Stunde. von Mellstorf auf Rimniken 3/4 Stunde. von Rimniken auf Siglistorf, eine Stunde. von Mellstorf auf Siglistorf eine virtlstunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

es wird in der Schule gelehret nach der Normallehrart, Buchstabieren, lesen, schreiben, rechnen, geschriebenes, und lateinisch lesen, die Anleitung zur deutschen Sprachlehre, oder Rechtschreibung, die Anfangs Gründe zer lateinischen Sprache.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

das ganze Jahr hindurch. wielange? im Sommer von 8 Uhr bis 11 Uhr. Nachmittag von 1 Uhr bis 4 Uhr. im Winter von 9 Uhr bis 11 Uhr. Nachmittag von 1 Uhr bis 4 Uhr.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Katekös Bücher zum Buchstabiern, lesen, und auswendig lernen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

vorschriften sind von mir bisher unentgeldlich ausgetheilt worden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Steht unter der Zahl 6.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

in 3. Klassen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der ehemalige Stadtrath. auf welche Weise? durch die Mehrheit der Stimmen nach vorgegangener Prüfung.

III.11.b Wie heißt er?

Joann Babtist Nägeli, vorher ||[Seite 2] naturalisierter Schwitzer, nun aber geschworner Bürger.

III.11.c Wo ist er her?

aus der stadt Markdorf in Schwaben.

III.11.d Wie alt?

37 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

einen Knaben 8 1/4 Jahr.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

bereits 10 Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

3 Jahr Amtschreiber in Bohlingen mehrere Jahre wiedmete ich mich den Wißenschaften, und zwey Jahre bediente Jch die Normal Schule zu Buchau am Feder See.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jch gebe Unterricht in Choral, vigural singen, geigen, Klavier und Orgelschlagen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

38.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 21. Mädchen 17.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 14. Mädchen 5 bis 6.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

war vorher eine geistliche Pfrunde, aber ein jeweiliger Beneficiat mußte Schul halten; es ist aber hierinnfalls auf einen weltlichen Mann dispensiert worden.

IV.13.b Wie stark ist er?

ist unter der Zahl 16.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Theils aus dem Kanton Baden, Kanton Zürich, theil aus den benachtbarten Reichs Orten.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von Bürgers Kindern für das ganze Jahr Von einem jeden 12 xr. von Beysäßkindern für die Woche 4 xr.

IV.15 Schulhaus.

Ja.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

in einem ziemlich guten Stand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

nur eine Schulstube. indem Schulhause selbst.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

das Spitalamt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 3] aus abgeschaften Grundzinsen. aus dem Kanton Baden Schafhauser Mäß
* Kernen 6. Muth. 6 2/3 Messle. Geld 3 fl.
aus dem Kanton Zürich Kernen 3 Muth. 1 virtl. 5 1/2 Messle.
aus dem Kanton zürich Zürcher Mäß 13 Muth. 2 virtl. Haaber. 12 Muth.
Herbsthüner 3 stück Fassnachthüner 4 stück Eyer ? stück 175
aus den Reichslanden Schafhauser Mäß
Kernen 16. Muth. 11 1/3 Messle.
Roggen 1. Muth. 3. virtl. Geld 6 fl. 1 xr. 4 hl. **
NB. zum Roggen kömmt noch 8 Messle, Jch habe aber diese 8 Messle nur zwey Jahre nacheinander zu beziehen; für das dritte Jahr nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

oben Numero 14 angemerkt.

IV.16.B.c Stiftungen?

45 fl.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

nichts

IV.16.B.e Kirchengütern?

nichts.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

nichts Ein Garten, und zwey Stüklein Land. Ein Klafter Holz für den Schulgebrauch, wobey aber zu merken, daß Jch das Holz aus meinen Kösten muß machen, und nach Hause führen lassen.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

1. Anmerkung. Jeder Schullehrer ist verbunden, wie ein Beneficiat, allem öffentlichen Gottes dienste beyzuwohnen mit Choralsingen, Messen bethen, Vesper singen, in der Stadtkirche, wie in der Pfarr kirche Hochenthengen, welche auf dem Reichs Boden ligt.
2. Anmerkung. es ist in dem Schulhause ein sehr schlechter Keller etc. welcher aber leicht zu verbessern wäre. 2tens eine zimmlich grosse Rigelwand stehet ganz offen, so daß Jch dem Raube ausgesetzet bin.

Unterschrift

Unterterschrift des Schullehrer selbst. Johann Baptist Nägeli Schullehrer
unterschrieben von Jos. Andreas Seghell Kaplan, und Pfarrhelfer im Namen des Joann Baptist Nägeli Lehrer, welcher, aber Schwer krank danieder liegt.

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