In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Himmelried (Niedere Schule, katholisch)
  • Himmelried (Niedere Schule, Feiertagsschule, Repetierschule, Sonntagsschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)

24.02.1799

Aufrichtige beantwortung aller Fragen Ueber den zustand der Schule zu Himmelried

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Himmelried

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

es ist ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja; mit noch einigen dazu gehörigen Wieler und Höfen.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Himmelried.

I.1.d In welchem Distrikt?

District, Dorneck

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton. Solathurn gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn der ersten Viertelstund liegen 12 Häüsser Jn der Zweyten: ligen 13 Häüsser: Jn der driten {keins}

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

dorf keins Als das dorfe Himmelried wo die Schule ist: Jn der ersten Viertelstund liegt ein Weiler der Baumgarten: 6 Haüsser kommt daher ein kind in die schule, aber es wären drey Taugliche.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

||[Seite 2] 1 Steffen eine Viertelstund von dem Schulort gehört in die Pfahrgemeind Rohr, sind 2. Häusser, haben 3. Viertelstund bis gehn Rohr. kömmt kein kind in {die Schule} 2: ein Hof der Eigen gehört in die PfahrGemeind gehn Seewen {häten 2 Taugliche kinder. Schiken: keins} 3 ein Haus der eigen boden: 4 ein hof der Jgraben: ein kind. komt in die Schule: 5 ein haus der finstern baden. kein kind
Jn der Zweyten Viertelstund: ist ein Weiler der Schindelboden mit ein begriff des nidern und obern Kastel 13 Häusser: gehört in die Pfahrgemeind gehn Rohr und haben auch eine halbestund bis dort hin: Schicken kein kind und wären 4 Taugliche: obige Wieler und höffe gehören alle zu der Agentschaft Himmelried
Anmerkung: Weil obige Weiler und höffe zu der Agentschaft Himmelried gehören. so könnten dieselben auch zu unser Pfahrgemeind gewählet werden, weilen sie jetzt ||[Seite 3] viel näher zu uns haben, als sie in Jhre Vormallige Pfahr kirchen haben. und es besser wäre, Wenn eine Agentschaft nur eine Pfahrgemeind aus machen thätte, und nur ein Taufbuch geführt würde. Man könnte auch aus dem Taufbuch zuoberkirch, zu Rohr, und Seewen und Alle die Jenigen ausziechen und dem Taufbuch zu Himmelried einverleiben, welche dem selben sollten ein verleibt werden: denn Himmelried ist eine Neüe Pfahrgemeind. und hat Ehemals auf Oberkirch gehört: und der dritte Theil Von den Pfahreinkünften zu oberkirch, ist von der Ehemalligen Regierung zu dieser neuen Seelsorg gewiebnet worden: hofen die jetzige Regierung werde diesen drittel uns auch zu komen lassen. oder uns eine entschädigung {dafür} zu kommen lassen

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Seewen Nunnigen Meltigen Breitenbach

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

jede eine Stund von uns entlegen, und ist ein böser weg Nb: die Pfahr zu oberkirch einkünften {zu oberkirch} sind meistentheils in zins und zehnten bestanden: und jetz ist es abgeändert worden.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 4] die Normal, im Lesen, Schreiben, Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja: nur im Winter, und Von Martini an bis zur Carwochen, Wenn es die umstände zulassen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen und Christen lehr bücher, wie auch geschriebene Schriften.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Kinder Schreiben nach der Normalschrift auf Nomero bis sie die Buchstaben recht und Wohl machen können, als dann Schreibt man ihnen etwas anderes {vor}

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag von halber Neün Uhr, bis um 11 Uhr und Nachmittag von 1: Uhr bis Abends um 4: Uhr Macht des Tages Fünf und eine halbe Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja: in buchstaben erkentnis. in Buchstabier, und in Les-Klassen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 5] Jch bin Vor 15 Jahren Von der jemolligen Regierung bestelt worden, Allwo die Normal in unserem Kanton ist eingefürt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Stebler.

III.11.c Wo ist er her?

Von Himmelried

III.11.d Wie alt?

46 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja: eine frau, und 4 Kinder, 3 Söhne, eine dochter.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

15 Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

{zu himmelried}
ein dauner und Taglöhner

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

der Siegerist dienst.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Es wären überhaupt 28 Taugliche, aber es kommen würcklich nicht mehr als 16. Knaben komen 4: Mädchen 12

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer ist nur an den Sonn- und Feyrtägen eine ||[Seite 6] eine wiederhollungs Stunde, das die Kinder das jenige nicht so leicht vergessen was sie den Winter hindurch gelehrnet haben, Sonst ist im Sommer keine Schule

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja:

IV.13.b Wie stark ist er?

100 lb. Stebler.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von der Gemeind

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein,

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

die obigen {100 lb. Stebler}

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ja: es ist nur eine Schulstube: in des Schulmeisters {haus}

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

nein: dan ich habe in 15 Jahren niemahl keine hauszins davon empfangen: und das Schulhaus ist mein eigen: in zu kunft will ich den hauszins haben.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 7] der schulmeister muß dach und gemach derselben erhalten: und die Gemeind die Schulbäncke

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an geld: in einer Woche 22 1/2 batzen, weiters nichts an Holz in einem Winter 3 klafter die Schulstube {zu heizen}

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

die obgemelten 22 1/2 batzen für meinen Wochen lohn habe ich so bezogen.
1: Von obgemeltem Capital der zins, thut 60 batzen
2: Wochentlich von jedem kind ein halben batzen
3: Weil obgemelte 60 batzen zins: und die wochendlichen halb batzen von den kinders nich hinlänglich sind für meinen wochen lohn. welcher obengemeld {ist} so hat die gemeind aus jhrer Kassen das Restierende {darauf gethan}

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

nichts.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheinds Bürger Jacob Stebler Schulmeister zu Himmelried den 24Ten Febuary 1799.
Gruß und Bruder liebe

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