- Horgen (Niedere Schule, reformiert)
- Horgen (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Horgen (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Horgen (Niedere Schule, Frühschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Horgen (Niedere Schule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Local-Verhältniße, der Gemeind-Schul Horgen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
HORGEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf, mit herumliegenden, Flecken u. Höfen. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist das Hauptort, der weitlaüfigen Kirchen-Gemeind |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
District Horgen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
HAÜSER. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Heilibach, Herner, Seehaus, Rohr, Tannenbach, Füchsenwies, Hünerbühl, Spätz, Stoker, Brunnenwießli, Bergli, Ebnat, Ror, Heübach, Gehren, Katzeren, Fischenreüti, Bühl, Lerchen; u: s: w: |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Oberrieden 1/2 Stund, |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabirt gelesen, geschrieben gesungen, gebätten, Psalmen und geistliche Lieder; und der Catechismuss, wie auch das Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 2] Durchs ganze Jahr. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeügnißbuch, Psalmen, Testament, waserisches Schulbüchli, Predigtbücher, gedrukte und geschriebne, Zeitungen, und sonst noch allerhand Schriften u. Bücher. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Sie werden dennen Kindern nachdem sie die ersten Anfänge, im Buchstabenschreiben gemacht, zuerst zum Lesen vorgelegt, und nachher zum Nachschreiben übergeben, fleißig corrigiert und zuletst auswendig schreiben; derer Jnhalt Bibelsprüche, Geschichten, geistliche Lieder sind. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Mit den kleinern oder Alltagsschüllern, täglich 4 1/2 Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Jn 2 Haupt-Classen. Die 1te sind die kleinern und jüngern Alltagschüller. Die 2te sind die größern so genannte Repetier-Schüller, welche bereits Lesen, Schreiben Psalmen Gebetter und Lieder aus dem Gedächtniß hersagen können, u: die Repetier-Schul ||[Seite 3] besuchen müßen. Neben diesen wird auch im Winter die Nachtund im Sommer die frühe MorgenSchul — von 6 bis 8 Uhr und die Singschullen, an den Sonntagen gehalten. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Von den Examinatoren Collegio in Zürich auf Empfehlung u: Anzeig der Pfarrern und Stillständern, des Orts, der Vaccanz. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs. Heinrich Stapfer. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Horgen. |
III.11.d | Wie alt? |
62 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Frau, 1 Sohn, 3 Töchtern. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
12 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zu Käpfnacht in hießiger Pfarrey, gleichfahls 12 Jahr. auch 15 Jahr Privat Lehrer in der Nachbarschaft. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nein. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter, 125, in Circa. 70-80. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer darunter, 1/3 mehr Knaben alls Mädchen. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Er ist vor die Dorf-Schul zu Horgen vorhanden, darvon der Schulmstr alljährlich — 28 fl. bezieht |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
fl. 775 Derselbe besteht in dem Capital. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Aus den jährlichen Zinsen. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
||[Seite 4] Nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Es ist keins eingeführt — außert was die Extra frühe Morgen- u. Nachtschul betragen — von jeglichem wochentlich 1 ß. — Jm Sommer von der sonntäglichen Singschul monatlich 2 ß. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jn brauchbarem Zustand. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Auf dem ersten Boden 1 Schulstube, und 1 Wohnstübli. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der Gemeind Sekelmeister. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Jn allem an Geld 143. fl. 20 ß. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Vom Schulvogt, auf das Neüjahr 28 fl. Vom Kirchmeyer auf das Neüjahr; 7 fl. 20 ß. Vom Kirchen-Pfleger auf Martini. 12 fl. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |