In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Hubersdorf (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
  • Hubersdorf (Niedere Schule, Feiertagsschule, Normalschule, Sonntagsschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)

Hueberstorf

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hueberstorf ein Dorf, und eigne Gemeine im District und Kanton Solothurn gehört zur Kirchgemeinde Flummenthal? und hat einen eignen Agenten

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zu dieser Schule gehörigen Häuser liegen alle innerhalb dem Raum 1/4 Stunde 38 Häuser an der Zahl

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Hueberstorf schikt 16 Kinder in die Schul
Kammersrohr ein kleines Dörfchen 1/4 Stunde Von Huberstorf gelegen 7 Kinder,
Niederwyl gleichfals ein Dörfchen entfernt 1/4 Stunde von Hueberstorf 10 Kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1 Flumenthal 1/2 Stunde Bergab.
2 Günsberg 1/2 Stunde Bergauf
3. Riedholz ein 1/2 Stunde
4 St. Niklaus 1 Stunde
5 Solothurn eine, Starke Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Das Buchstabieren, Schreiben, Lesen, Rechnen und die ersten Grundsätze der Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule geht in der zweyten Woche Christmonaths an, und dauret bis auf Ostern
{Nota Jm Sommer werden alle Son und Feyrtäge, zwey Stunden Schul gehalten, nämlich von Ostern bis Allerheiligen.}

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Catechismus, das Buchstabier, Lese, und Rechnungsbuch nach der Normal

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften geschehen nach den Normalnummern

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stund täglich, drey vor, und 3 Nachmittag

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Schulmeister wurde Von jeher von der Gemeinde gesetzt, und zuvor in der Stadt Normalschule zu diesem Amt unterrichtet

III.11.b Wie heißt er?

Esr heisst Josef Zimmerman von Flummenthal.

III.11.c Wo ist er her?

District Solothurn 50 Jahr alt, unverheurathet ist seit 30 Jahren Schullehrer nämlich 15 Jahr in Flummenthal und nun seit 15 Jahren in Huberstorf gab sich verher mit dem Landbau ab.

III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Während dem Winter nicht; im Sommer versieht er seine Landgüter

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder 38 Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

22 Knaben
16 Mägdschen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

12 Knaben
8 Mädchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ein gewisser Gutthater Namens Sury Probst des Stifts in Solothurn hat ungefehr 1609, 500 lb. gestiftet für die Schule, dieser Fond liegt besonders.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von der Gemeind erhält der Schullehrer wochentlich 20 Batzen und von jedem Schulkinde 2 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst in gutem Zustande:

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

finden sich zwey Schulstuben vor, nämlich in dem eigentlichen Schulhause.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die gemeinde

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen desselben besteht blos in Geld und 2 Klaftern Holz von der Gemeinde

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

b. von der Gemeinde wochentlich 20 Batzen und von jedem Schulkinde wochentlich 2 xr. Jm Sommer bezahlt die Gemeinde verhältnissmässig nach der Anzahl der Kinder desr Schullehrer
c. Den Zins von 500 lb. welchen die gemeinde beziehen und als dan dem Schulmeister wochentlich 20 Batzen bezahlt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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