In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gossliwil (Niedere Schule, reformiert)

01.03.1799

Beantwortung der Fragen, über den Zustand der Schullen — in Betreff der Schul zu Goßliwyl.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Goßliwyl ein Dorf und eigne Gemeinde, Distrikt Bieberist Section Buchegberg Kanton Solothurn, aber Kirchspänig nach Oberwyl, hat am Ort selbst seine Agentschaft.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Entfernung der benachbarten Schulen sind a. Biberen 35 Minuten. b. Gächliwyl 20. Minuten. c. Oberwyl a 35 Minuten

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

seine GegenständeBuchstabierenSillabierenLesenReligion Bib.-GeschichteSchreibenRechnenSingen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

seine Zeit.
1. im Winter — von Martini bis Ostern.
2. im Sommer — nur ein Tag und dazu wenig benuzt u. von der kleinsten Zahl.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die üblichen Bücher sind a.b.c. Täfelin; Nahmenbücher; Anfänge der Christen-Lehre; Heidelberger-Catechismus; Psalmen; Biblische Historien; und Handschriften zum Geschriebenes Lesen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Schreib-Vorschriften, werden nach Numero vorgelegt; und aus Rochows-Kinder-Freünd Dictiert.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

seine Dauer, von 8-11 Uhr Vorm.; von 1-4 Uhr Nachm.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Klaßen.
1. BuchstabierendeSillabierende — anfänger im Lesen.
2. die Fertigen im Lesen und außwendig-Lernende.
3. Repetierende; Schreibende, und anfänger im Rechnen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

bißharige Bestellung der Schullehrer, durch die Gemeind, auf Examination hin des Pfarrherren.

III.11.b Wie heißt er?

jetziger Schullehrer, Bendicht Knuchel von Oberwyl, gebohren den 1-3-72 hier Schullehrer von a. 93. vorher nirgens. — Vater von Vier Kindern, ein Knab gebohren den 5.ten 6-91. — eine Mädchen gebohren den 19.ten 5-93. eine Mädchen gebohren den 8.ten 3-95. eine Mädchen gebohren den 3.ten 8-98.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Genau niedergeschrieben von Bendicht Knuchel Schull: in Goßliwyl, den 1.ten Merz 1799.

Fliesstextantworten
Oekonomie

Schulfond ist keiner, Schulgelt keins.
Schul-Kinder, sinds Knaben 8. Mädchen 10 also in allem 18.
Schul-Haus, so neben daß ein beßeres zu wünschen ist
Schul-Lohn, bestehet in 12 kr. welcher von den Haushaltungen zusamen gelegt wird; der Schulmeister hat keine Wohnung. und wird von Haus zu Haus ernährt.

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