- Zürich, Glockengasse, 1. Schule (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortungen der vom B. STAPFER, Minister der Künste und Wißenschaften vorgelegten FRAGEN, über den Zustand der ersten Hausschule in der Sankt Peters-Gemeine im Kantone Zürich.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Unten an der Glokengaße, der Münz vorüber, KANTE genannt. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine eigene Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehöhrt zu der Agentschaft der kleinen Stadt, worinn 2. Schulen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem Distrikte Zürich. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Jst dem Kantone Zürich gehörig. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Gehöhren für die Landschulen, die der untenstehende B. Schullehrer unbeantwortet läßt. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn dieser Schule wird gelehrt |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird im Sommer so wohl, als im Sommer gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
α B. Pfr. WASERS Schulbuch; |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften von ihm selbst leserlich geschrieben, oder so genannte Zedel. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert täglich 4. Stund, 2. Stund Vor- und 2. Stund Nachmittag, nebst 2. Stunden im Schreiben. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Schulkinder hat er in IV. Klaßen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 4] Er ist von den ehemaligen Obersten Schulherrn examinirt, und darauf einhellig erwählt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt: JOHANN JAKOB HIRSCHGARTNER. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Er ist ein gebohrner Bürger des Kantons Zürich. |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist 63. Jahre alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat eine Frau, aber keine Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er ist schon 23. Jahre lang Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er war immer in seiner Vaterstadt. — Er war willens, ad Cathedral zu studieren — Krankheiten hinderten ihn an den Studien aufs Merkbarste. Erhielt als Studiosus in Collegio Humanitatis das Consilium abeundi — Bis daß er Schullehrer geworden, gab er sich mit Privatinformationen ab. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramte schrieb er die Stemmatologiam Thuricensems X. Tom. — Die geschriebne Zeitung, von 1759. bis izt 1799. 14. Tom. Meditirt und schreibt für die liebe Schuljugend eintund andere Pièces, auch kleine Poësien. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Dato besuchen 57. Kinder seine Schule. Knaben: 28. Mägdchen 29. Einige von ihnen sind von 3 1/2 andere von 6. 8. und 9. Jahren |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist kein Schulfond, so viel er weiß. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
vide § 16. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ein jedes Kind zahlt allfronfastenlich 10. ß. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 5] Das Schulhaus, darinn er wohnt, erkaufte ein E. Kirchenrath am Sankt Peter. — Es ist darinn eine neügebaute, geraümige, sonnenreiche Schulstube, mit allen Kommlichkeiten versehen. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Das Wohngemach in diesem Schulhause bezahlt er mit 42. fl. die er von der alten Regierung erhielt. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Für die Reinlichkeit der Schulwohnung ist seine Frau so wohl, als er selbst besorgt. — E. E. Petrinischer Kirchenrath erhält sie im baulichen Stande. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld: 130. lb. 15 ß. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Aus dem ehemaligen Obmannamte: 109. lb. 13. ß. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
1. Anmerkung. Obiger Schullehrer fleht animitus, daß man seine l. Frau, die ihm schon 15. Jahre in allen Treüen, und mit unnachläßlichem Fleiß, oft kränkelnd, in der Schule ||[Seite 6] merkbar geholfen, auch wenn er nicht mehr leben sollte, lebenslänglich bedenken, und ein Gehalt machen wolle, weiln Sie sich in diesen Jahren nur mit der Schule abgegeben, und die andern weiblichen Geschäfte hintansetzen müßen. — Doch getrost! Wahre Verdienste werden, wie er weiß, belohnt. |
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Unterschrift |