In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bassersdorf (Niedere Schule, reformiert)

Antwort, Auf Die Fragen Betrefend Die Schule zu Baßerstorf.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Namme des Orts ist Baßerstorf.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein großes Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigne Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchen Gemeinde Baßerstorf.

I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

und zum Canton Zürich gehörrig.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Haüßer in Dießem dorf, sind Bei einander, und gehört nach in Dieße Schul.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Daß Dörfli Baltenschweil.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

ist Entfehrnt eine gute Viertelstunde,

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die anzall der Kinder, von Dorthen sind 10. Biß 14.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Hiesige Schulle ist Entfehrnt von Nürenstorf ein Kleine Halbe Stunde.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es sind 4. Claßen Der Kinder.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn Dieser Schule wird gelehret, Buchstabieren Leßen Beten, schreiben, singen, und Rechnen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter wird die Schul gehalten Täglich, und im Sommer Mittwochen und Samstag jedes Mall 2. stunde Vor und Nach Mittag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Lehr, oder Schul Bücher sind die Bisher gewohnten, Nammenbüchlein, Lehrmeister, Zeügnis, Psalmmenbuch Testament, und Daß Waßer Büchli, mit Gebätten Liederen Psalmen und Biblischen Sprüchen

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften zum Lehren Schreiben, Werden jedem Kind gegeben, und Hernach werden sie angehalten zum auswendig schreiben

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Schul Wird Täglich 6. Stund gehalten

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Weyters. ||[Seite 2] Werd Erwehlt, von Examinatoren, auf ein Examen hin

III.11.bWie heißt er?

Der Hiesige Schul Mstr. Jacob Vetter ist gestorben Sein Sohn Jacob Vetter ist vor Dem Examinat zum Vikar, erwehlt worden

III.11.cWo ist er her?

Von Baßerstorf.

III.11.dWie alt?

gebohren a. 1762.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat eine Frau, und 2. Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

ist zum Vikari erwehlt worden a. 1785.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

er habe jmmer seinem Vater in der Schul, und auch in Der uhrren Macher Kunst gehulfen

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Diese Triebe er nach, wann es Die Zeit erlaubt,

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder sind Überhaubt, 130-40.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 66. Töchteren 70.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 25. Töchteren 30.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul gelt zalt jedes Kind Wochent 1. ß. 6. Hlr.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist im zimlich guten Baustand.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist nur eine Stuben, da im Gmeind Hauß, allwo Der Schul Mstr wohnet

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Daß Gemeind Huß Besorgt Die Gemeinde
Weyters.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Weyters. ||[Seite 3] an Gelt 13. fl. Getreid 2. Müt Kernen Wein. 0. Holtz zweyfachen Hau in seinen Cösten

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Auß Folgenden quellen.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Bisher, vom amt Töß 2. Müth Kernen

IV.16.B.bSchulgeldern?

von armmen Kinder eben Daher,

IV.16.B.cStiftungen?

Stiftung von 2. Parthejen in Der gemeind 2. fl.

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

aus Kirchen u. armmen gut Jährlich 11. fl.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

1. Kraut und Baumgarten 1/2. Manwerk groß.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Jacob Vetter all Da

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