- Rudolfingen (Niedere Schule, reformiert)
- Rudolfingen (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
FRAG ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHUL zu Rudolfingen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigne Gemein. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur Kirchen Gemein Trülliken. Agentschaft Wildenspuch. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrike Benken. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Hier seind die Haüser alle um das Schul Haus Herum. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Es ist nur ein Dorf, und sind daher keine frömde kinder. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Es sind daher keine frömde Kinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
a. Trülliken 1/4. stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Von Martini, bis um die Osterzeit. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Lehr Mstr: Zeugnußen, Psalmenbuch, Testment. Heerenweisen Bättbuch, Waserbüchli, den Psalter. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Erstlich Vorschreiben, Vorzedel, und aus den bücheren, und außwendig. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Morgen 3. stund, nach Mitag 3. stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die so lesen können, sind in Claßen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Vom Examenator Convent, er hat müßen ein Examen auß stehen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs: Ulrich Rüeger. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Rudolfingen. |
III.11.d | Wie alt? |
66. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
keine Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
37. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Haus lehrer. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Sommers Zeit, güter arbeit. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
20. Knaben |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Ungefehr 20. Knaben, und Töchteren zwey halbe Tag in der wochen und ist Vom Kind durch den gantzen Sommer 8 xr. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist nichts Vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
gar nichts. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
es ist nichts. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
5 fl. auß dem Armen Gut für die Sommer Schul es ist alles nichts |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Für das Kind wochentlich 2. xr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Es ist keins Vorhanden. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
jn meinem eignen Haus. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Bis dato habe ich kein Hauszins bekommen, und und haben mich die fenster schon über 40 fl. kostet. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der Schulmstr: muß darfür sorgen. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
2. fl. für die Reppetier Schul |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
nichts |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
auch nichts. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
nichts. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
auch nichts. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
nichts ist Vorhanden. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
nichts. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
es ist auch nichts vorhanden: |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |