- Wollerau (Niedere Schule, katholisch)
FREYHEIT GLEICHHEIT BURGER
Nach Jhrem Verlangen berichte ich Johan Anton Menti als Schullehrer den Zustand der Schule jn Wollerau,
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Daß diese Schule in dem Dorf Wollerau selbst gehalten werde |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
welches eine eigene Gemeinde ausmacht, die der Hof Wollerau genannt wird. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
und jhre eigne Agentschaft in der Kirchgemeind Wollrau hat |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Sie gehört in das Distrikt Rapperschweil |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
zum Kanton Lint. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung der zum schulbezirk gehörige Häuser seind jnerhalb des umkreises der nächsten |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die Namen der zum schulbezirk gehörige Dörfer seind nicht genau zu bestimmen, weil ein jeder hausvater seine kinder an das gelegnere Ort, oder wo der schullehrer geflisner oder gefähliger seyn mag, hinschikt. Jch melde also die Orte der ganzen Gemeind Wollerau. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die entfernung der benachtbarten schulen seind |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule zu Wollerau wird getruktes und geschriebenes gelernet zu lesen auch zu schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die schule wird im Winter vom 1ten Wintermonat an gehalten bis auf Ostern, von dieser Zeit wird sie gehalten vormitag 3 stund bis in Herbstmonat. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
schulbücher haben wir nur den Katekismus von Constanz, nebst diesem könen die Kinder schriften oder briefe lehrnen, welche ihnen gefehlig seyn mögen. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften werden von dem schullehrer geschrieben, die ich ohnentgeltlich den Kindern gebe, welche sie gebrauchen, und zu nuzen machen, so lang selbe brauchbar seind. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule wird jm Winter 5 stunde, jm Sommer 3 stunde gehalten. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder seind in keine klassen getheilt, jm Schreiben seind zwar 3 klassen, nämlich die anfänger, die lehrner, die vervolkomner. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Den Schullehrer hat die Gemeind Wollerau durch die mehrheit der Stime erwölt, welches einstimig ohne compotent auf mich B Johanes Anton Menti gieng. |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? |
mein geburts Ort ist Wollerau |
III.11.d | Wie alt? |
und das Alter 28 Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Aussert meiner geliebten alten Mutter ohne Familie |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
durch 1 1/2 Jahr schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
bevor ich diese stelle betrath, beschäftigte ich mich mit dem Studium jn Luzern, alwo ich in nebenstunden knaben im schreiben und lesen unterrichtete. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
jezt aber hab ich nebst dem Lehramt zur verrichtung die Fruhmeß zu halten. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder, von diesen kann ich kein förmlichen bericht geben. A: weil die Kinder ihmer forcht hatten von den Franken, |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond oder schulstiftung ist jn Wollerau gar keiner es fliest nichts weder vom Kirchen noch Armen Guot. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Nur giebt ein vermögliches Kind aus liebe in 8 tagen 1 schilling |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schulhaus giebt die Gemeinde mir aus güte das anständige gebeüte, welches ehemals zum Gericht, zur Gemeinden, zur schiessenten ist gebraucht worden. Dieses gebeüte ist zwar nicht Baufällig, doch hat es einige ausbesserung den Franken wegen nothwendig, welches ohne verbesserung in schaden geriethe. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
für dieses gebeüte jm baulichen stande zu erhalten hat jederzeit die Gemeind gesorget, wie sie es auch thun wird, so bald sie sich in etwas erholen kann. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Einkomen des Schullehrers ist weder an Geld weder an getreide, weder an Wein, noch an holz. Der schullehrer hat aus keinen quellen etwas zu schöpfen. Nur muß er auf die guten Leüte oder Bürger abkomen, was Sie ihm als fruhmesser nach verflosnen Jahr zum Almosen geben. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |