In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wolfhausen (Niedere Schule, reformiert)

15.02.1799

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulle Wolfhausen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wolfhausen ein dorflein gehört in die kirchen Gemeinde Dürnten und ist in der Agentschaft. Bubikon eingeteilt deß Distrikts Grünningen im Canton Zürich

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Wolfhausen ein dorflein gehört in die kirchen Gemeinde Dürnten und ist in der Agentschaft. Bubikon eingeteilt deß Distrikts Grünningen im Canton Zürich

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der ganze Schulbezirk enthelt eine 1/4 stund worin sich 26. Heüser Befinden.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Diese sind die wie folgt
1 Schulort worin sich 24 kinder befinden
2 oberwolfhausen ein dörflein Entfernt 1/8 stund 8 kinder
3 Sonnenberg ein Hoff Enfternt 1/8 stund 4 kinder
4 Loch ein Hoff Entfernt 1/8 stund 1 kinder
5 Bürg ein Hoff Entfernt 1/4 stund 1 kinder
6 Reybach ein Hoff Entfernt 1/4 stund 1 kinder
7 Reügshausen ein dörflein Entfernt 1/4 stund 11 kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Schulle Bey der kirchen Bubikon Entfernt 1/2 stund
Schulle im Rennweg der gemeind Bubikon 1/4 stund
Schulle auf dorff der gemeind Hommbrechtigken 1/2 stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren Lesen und Schreiben und auwendig.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter von Martiny Bis zum End deß Merzen deß Tags 6. stund im sommer Wochentlich 2 Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

der Catechißmuß samt Zeügnuß Psalter Psalmbuch und Testament und daß waßer Büchlein

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Dieße werden vom schull Mstr vorgeschriben Teils aus dem Testament und Psalter und waßerbüchli

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Die Schulle dauret Täglich 6. Stunde

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

1 Nammbüchlein und Lehr Mstr
2 Zeügnuß Psalter und Psalmbuch
3 Testament

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

war von dem Ehmaligen Confent in Zürich Bestelt der Schullehrer war Salomon wirz von Unter Wolfhausen — 50 Jahre Alt hat ein weib 9 kinder und Hab die schulle 20 Jahr Gehalten von her war ich ein Taglöhner Nebst dem Lehr Ammt betreib ich meine Heüßlichen verrichtungen

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter 30 knaben und 20 Tochteren

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

in Sommer 16. knaben und 8 Tochteren

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

hier ist Nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

hier ist Nichts

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Stuben worin die Schull Gehalten wird ist mein Eigen worfür ich Jahrlich 10 Pfund Zinß von der kirchen erhält.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

14 Pfund von dem Ehmaligen Schulfond in Zürich im Winter 30 ß. von yedem kind im Sommer 8 ß. Welcheß die Elteren der kinder Bezahlen Müßen

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Wolfhaßuen Den 15 hornung 1799 Salomon wirz.

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