- Eglisau (Niedere Schule, reformiert)
16.02.1799
Auflösung der Fragen über den Zustand der Schul zu Eglisau.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Die Schul zu Eglisau, welcher Ort ist |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Munizipal-Stättchen, macht nur |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine gemeinde aus gleichen Nammens, wie auch |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
die Kirchen-Gemeind und Agentschafft in dem |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Bülach und im |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
a. Das Stättchen hat 59. Haüser. Es finden sich darinn Knaben 20 Töchteren 21. 41. Schulkinder. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Jn dieser gemeind befindet sich nur eine Schul |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wird in dieser Schul alles gelehrt vom A.B.C. an was {man} in den Primar-Schulen fodern kan. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Winterschul fängt mit der ersten Woche des 9.bre an, und dauert bis in die erste oder zweyte Woche des Aprills. Sogleich fängt dann die Sommerschul an, welche Erndt und Herbst Ferien ausgenommen ununterbrochen vortgesezt wird. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Man bedient sich des Nammensbüchleins — Lehrmeisters — Zeügniß — Testament Wasers Lehrbüchleins — dann auch verschiedener Flugschrifften zum lesen |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Der Schul-Lehrer hat die Vorschrifften selbst verfertigt sie auf Kartendekuls aufgezogen, und kann auf diese weise alle Wochen den Kindern andre Vorlegen. Das Gleiche geschiehet auch mit den Rechnungs-Vorschrifften. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm Winter dauert die Schul am Morgen 3. und Mittags 3. Jm Sommer, am Morgen 2. Mittags 2. Stunden |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Vom Lehrmeister an werden alle Kinder in Claßen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der ehemalige kleine Rath zu Zürich erwählte einen Schullehrer für Eglisau, der den Nammen Diacon, daselbst führte, und ein Geistlicher war. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der gegenwärtige Diacon zu Eglisau ist erst kürzlich zum Pfarrer auf Dorf ernennt worden, heißt Joh. Conrad Weber, |
III.11.c | Wo ist er her? |
gebürtig von Zürich. |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist gebohren im Jahr 1747. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er ist verheürathet aber ohne Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er tratte dieses Ammt an im J. 1792. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vom Jahr 1771. bis 1792 war er in Frankreich theils als Feldprediger theils als Lehrer der Jugend. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Sein Beruf ließe ihm zu keinen Nebengeschäfften Zeit übrig als für wenige Kanzel Geschäffte zur Beyhilfe seiner Mitbrüder. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 3] Aus obigem 3.ten Saz erhellet, daß die gegenwärtige Winter-Schul besucht wird von 235. Kinderen, 112. Knaben, und 123. Töchteren. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer kan man nie die Zahl der Schulkinder bestimmen. Man darf sie aber immer auf 100. angeben, worunter sich aber weit mehr kleine als große kinder sich befinden. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist keiner. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ein jedes Kind zahlt für das ganze Jahr nur 1/2. Gulden Schullohn. Die Knaben vom Lehrmeister an zahlen überdas 2 1/2 ß. Heizgeld für {nebst} dem Schulofen. weil der Schullehrer gar kein Holz bey seinem Einkommen hat. Die Töchteren zahlen kein Heizgeld. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Daßelbe ist nicht neü, aber in gutem Zustand. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist nur eine Schulstube für diese große Anzahl Kinder, die sich schon auf 270. erhoben hat. Sie befindet sich in der Behausung des Schullehrers. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
welche sehr anständig und kommlich ist, die aber |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
einig von der Gemeind Eglisau besorget und unterhalten wird. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Kernen 31. Mtt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
a. Man bezoge das Diaconat- Einkommen zu Eglisau so wohl von Zürich als von Eglisau selbst. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Schulgeld, wie oben gemeldet 1/2. fl. vom Kind. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Keine für diese Schul. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Nichts. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Keine zusammengelegten Gelder der Hausväter. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
An liegenden Güteren. Ein kleiner Krautgarten, und 3/4. Räben welche noch Verkommniß ein Diacon dem andern abkaufen, und darauf jährlich 2. Vtl. Kernen Grundzings bezahlen mußte. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Aus Schul-Fonds. Nichts. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Eglisau den 16.ten Febr. 1799. |