In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

21.02.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Name des Orts, wo die Schule ist, ist windlach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zu der Kirchengemeind Stadel, Agentschaft Windlach.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum districkt Bülach.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

a. Zu windlach, im dorf, wo die Schule ist, Sind 34. Firsten — 52 Haushaltungen
b Außer dem dorf sind innerhalb des Umkreises einer viertelstunde 18 Firsten 22. Haushaltungen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. Windlach, das dorf wo die Schule ist. von da tägliche Schuler: Knaben 18. Töchteren 23. Repetierschuler: Knaben 18. Töchteren. 8.
b. Rath. Ein viertel stunde von windlach entdfernt. von da tägliche Schuler: Knaben 8. 9. Töcht: 7. Repetierschuler: Knaben 8. Töchteren 5.
Anmerkung.
Die Kinder von Rath gehörten ehmals in die Schul zu Stadel, von welcher sie eine halbe Stunde entfernt sind. vor vielen Jahren aber ward ihnen vom Examinator-Convent in Zürich erlaubt, die näher gelegene Schul zu windlach zu besuchen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Jnnert der Pfarr: Stadel; wo die Kirche und Haubt Schul ist. Ein viertelstund von windlach entfernt.
b. Außer der Pfarr: Nerach, in Pfarr Steimur: eine starcke halbe Stunde entlegen. Hochfelden; in der Pfarr Bülach. 3/4 Stund entlegen.
Glatfelden 3/4. Stund entlegen.
weyach fast ein Stund entlegen.
Bachs fast ein Stund entlegen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt. Buchstabieren — Lesen — Schreiben Geschriebenes Lesen — und Singen.
Auswendig gelernt Katechismus — gebeter Psalmen — Lieder — sprüche aus dem Waserischen Schulbüchlein.
||[Seite 2] Schreiben Lernen jetzt anlle Knaben: von den Töchteren aber die wenigen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die tägliche Schulen werden nur im winter gehalten, von Martiny bis gegen Ends Mertzes 19. Bis 20. wochen. Jm Sommer wird die Schule (Heüet, und Ernd und Herbst aus genommen) gehalten Montag, dienstag, u: Mitwochen Nachmitag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchlein — Lehrmeister. Zeügnuß. Testament. und Psalmenbuch.
Zum auswendig Lernen nebst dem Lehrmeister, das Wasersche Schulbüchlein

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jeder Schreiber Hat seine eigene Vorschrift von dem Schul Mstr.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret im winter täglich 6. Studen: vormitags von 8. Bis 11. Uhr, Nachmitag von 1. bis 4. Uhr.
Nebst diesem werden von Anfang Christmonats bis Mitte Hornungs Samstags und Sontags Abends Nachtschulen zum Lesen und Singen gehalten. von 6. bis 8. Uhr.
Auch wurden diesen winter seit dem Neujahr noch die übrigen Tage der woche freywillige Nachtschulen gehalten. Zum Schreiben Lesen und singen

Jm Sommer wird an den benannten Tagen die Schule gehalten Nachmitags von 1. bis 3 uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind eingetheilt in 4. Klaßen.
1. im Namenbüchlein
2. buchstabieren, leßen Lernen auswendig im Lehr-meister.
3. Lesen in der Zeügnuß
4. Lesen im Testament oder Psalmenbuch.
anmerckung
Neben der täglichen Schule wird wochentlich auch eine Repetierschule Gehalten für die Kinder, so nicht mehr in die Tägliche Schule gehen, worin sie was sie ehmals auswendig gelernt aufsagen, im Testament Lesen, und aus dem Psalmenbuch singen. Auch müsen die, so schreiben auswendig schreiben.
Die Repitier schul wird zu windlach gehalten, im winter am mitwochen Morgens von 8. Bis 11. Uhr. Jm Sommer wird sie gehalten in der Kirchen, oder in der Schulstuben zu Stadel gemeinschaftlich mit den Repetier schuleren von Stadel.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

würde Bisher von dem Examinator Convent in Zürich Bestelt, nach aus gestandenem Examen im Obristen Pfarr Hauß.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 3] Jeziger Schulmeister Heißt Johannes Kuntz.

III.11.c Wo ist er her?

Jst aus dem Dorf windlach selbst.

III.11.d Wie alt?

Alt 64 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jst ein Witwer: hat bey sich seine einzige Tochter — und Tochtermann und ihre 4. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst schon 21. Jahr Schul Meister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

wahr vorher einige Jahr als Soldat und Bedienter in Holland: Nach seiner Rückkunft arbeitete er auf seinem Gütergewerblein.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

{bearbeitet neben seiner Stelle sein Güter gewerblein,} worauf er seine Haushaltung ernehren Kann.
Anmerckung. da der damalige Schul Meister diesen winter Meistes an der Glieder sucht Kranck Lage, ward die Schule mit vorwisen des B: Pfarrers? und des Stilstandes durch seinen Tochtermann der Bey ihm im Haus ist, versehen, worden dem dem Bürger Schul-in späctor dies hiesigen districkts Bey gemachtem Schulbesuch anzeige gethan worden.
Bey zu nehmendem Alter und anhaltender Kräncklichkeit — und da vielicht mancherley veränderungen in Schulsachen geschehen möchten die einem alten Mann zu schwehr fallen möchten, ist wircklich der BisHerige Schul Meister geneigt auf Kommenden Frühling seinen Schuldienst nieder zu Legen — wobey er zwar wünschte, daß sein Tochermann, der Seine Stelle diesen winter d Hindurch versehen auch neben den gesetzten Schulstunden noch freywillige eine Nacht Schule gehalten und geneigt währe nach geendigter Winter schulle — noch selbst sich unterrichten zulasen, um zum Schuldiest tüchtig zu werden, sein nochfolger werden möchte. Sein Nammen ist Johannes Gut. Alt 38. Jahr, Hat eine Frau und 4. Kinder, 2. Knäblein u: 2. Töchterlein Sein Bisheriger Beruf war sonst Güter arbeit auf seines Schwehers zimlich Kleinen Güter gewerblein.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 27. Mädchen 30.
Jm anfang und gegen dem End der winterschul sind weniger

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 17. Mädchen 24. ungefehr.
||[Seite 4] wegen grasen, zu weidfahren, und Feld Bau wir die Sommer Schul Oft schlecht Besucht — Zahl der Repetier schuler. Knaben 26. Töchteren 13.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein eigiger Schulfond für die Schul zu windlach. aber es ist ein Schulfond mit dem Armengut der Pfarr Stadel vereiniget — waraus auch ? für die armen Kinder der Schul windlach der Schullohn Bezahlt wird. wo von also mehres in der nachricht von der Schul zu Stadel.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Für die winterschul bezalt jedes Kind wochenentlich 2 ß.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist in hiesigem Dorf weder Schulhaus nach Schulstube sonder der Schul Meister muß selbst Platz darzu geben oder dar vorsorgen, Ohne daß er einigen heller Haußzinß dafür empfangt.
vor die Repetierschulern und Sommer schülern Nichts hat er Kein Schul gelt. Vormals war die Schule in des Schulmeisters eignen wohnstube. Da aber der Plaz zu enge ward — ward er genöthiget in seinem eigenen Kosten eine andere Stube zum Schulhalten in Zins zu nehmen. ohne daß ihm etwas darann Bezalt wird. zum Heizen bringt jedes Kind täglich 1. Scheit holtz. wer Kein holtz bringt, Bezalt dafür wochentlich 6 hlr. welches aber dermalen bey dem theüren Zeit Preis des Holtzes nicht Hinlänglich ist

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Für die Winterschul weiters nichts als obgemeldtes Schulgeltd nämlich 2 ß. von jedem Kind für jede woche so es die Schul Besucht. Für arme wird es aus dem Armengut der Pfarr Stadel bezalt.
Für dem ersten Winter, so ein Kind die Schul Besucht, nebst dem Schulgelt 1 Brodt, Für arme dafür 10 ß. aus dem armengut.
Für die Nachtschul. 2. lb. Zürichvaluta aus dem Armengut.
Für die Repetierschul 5 lb. aus dem Armengut.
Für die Sommerschul 7. lb. aus dem Armengut. 8. lb. aus dem gemeindgut. und ein Vtl Kernen, so aber für lezt verfloßenes Jahr nicht mehr entricht worden.
an Ligenden Gründen. Ungefahr 1. Mßli Mattland.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Beantwortet den 21. Hornung 1799. von Johannes Kuntz Schulmeister zu windlach.

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