In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bannwil (Niedere Schule, reformiert)
21.03.1799

BEANTWORTUNG DER VORGELEGTEN FRAGEN, ÜBER DEN ZU- stand der Schule in Bannwyl.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Bannwyl.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirch Gemeine, und Agentschaft Arwangen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Districkt Langenthal.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hier liegen keine über eine Viertelstund entfernt, die weil das Schulhaus in der Mitte des Dorfs, in deme überhaupt an der Zahl 66 Häüser liegen, und gezelt werden.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Andre Namen befinden sich hier außert dem Schulbezirk keine.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Arwangen. Schwarzhäüßern. Waliswyl. u: Niederbipp.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Die 3 ersten jede eine halbstund, und die leztere eine ganze Stund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, je nach dem sie sich an Fleiß Gaben und Geschicklichkeit auszeichnen, werden sie in höchere oder niedre Classen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Läsen, Außwendig-lehren, wie auch Schreiben, gschriebenes Läsen, Rechnen, u: Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein, sondern wird nebst den Winter-Schulen im Sommer Wochentlich noch 2 halb-Tag Schul gehalten. Und dauren die Winter-Schulen gemeiniglich vom 1 Wintermonat, bis Anfangs Aprill.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Na: Anfängli. Heidelberger. Gantieg. Historibibel. Psalmen- und Coral-Buch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] So vill möglichst, wie es in der von Anno 1720. neü verbeßerten, wie auch frisch aufgelegten SchulOrdnung vorgeschrieben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Gemeiniglich 5 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Amtsmann, Pfarrer, und die Vorgesezten der dasigen Gemeinde. — Nemlich durch ein offentliches und bestimmtes Examen.

III.11.bWie heißt er?

Hs: Ulrich Fridli.

III.11.cWo ist er her?

von Bannwyl.

III.11.dWie alt?

32 Jahr und 6 Monat.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. — Keine.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Bald 4 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Allezeit hier. — Das Leinweben.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jm Winter keine, und im Sommer noch wirklich das obstehende Lein weben.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Zwischen 85 bis 90.zig

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 39. Mädchen 48.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer Knaben Mädchen unterschiedlich, selten über die Helfte

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Einen theil daran Röperiert, und der andre noch baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 3] Nein, sondern ein ganzes Hauß, in welchem sich nebst der Schulstube, noch ein Wohn- oder Nebendstübli, samt ein Kuche befindet. Alles in einem gemeinen Gebäüde.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Vermitlist dem Kirchmeyer, die ganze Gemeinde, deren dieselbe in ansähen den Fuhrungen und gemeinen Werk zu besorgen obligt, was aber die daran befindlichen Röperations-Kösten anbetrift, werden dieselben aus dem gemeinen Kirchen Gut bezalt.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Alles an Gelt, und Holz was zum Gebrauch des Schullehrers, und für die Schulkinder nöthig ist.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Das Einkommen an Geld, aus dem gemeinen Kirchen Gut. Das Holz aber aus dem Gemeinen- Wald. Und ist das ganze Einkommen an Geld, per Jahr 50 Bern Kronen. Nebst einer Zweitel Jucharten gemein liegenden Grund zum Anpflanzen.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 21 Merz 1799. Hans Ulrich Fridli, Schullehrer in Bannwyl.

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