- Eggetschbüel (Niedere Schule, reformiert)
- Eggetschbüel (Niedere Schule, Singschule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Hierfolgen die Fragen? und Antworten, Wägen den schullen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Jn Egens Spühl. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dörflein; von 12 Heüßeren oder gebeüen. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Nein. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu Anetschweil. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem DISTRICKTE, Frauenfeld. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Waß die Dörfer, oder Heüßer, anbetrift: so zu der schull in EgensSpühl gehörren sind volgende Kinder 18. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Der Zürcherische Catecis mus; lesen, schreyben, Rechnung |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Ja; |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Der Zürcherische Catecismus und das Waßer Schulbüchli auch andere Erbauliche Bücher |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Mit dem geht es so; die anfänger Läst man zu Erst Grund-StrichSchreiben, und Buchstaben, und dan Silben, und dan Wörter, und das wird Jhnen vor Geschrieben: vornen an der Lienyen, und wan sie zu einer Fertigkeit gelangen, so gibt man Jhnen Zedel: Nach Herr läst s man sie selbsten, auch aus einem Erbaulichen Buch-Etwas so viel möglich, nach der ORTOGRAFIE, her aus Schreiben mithin läßt man sie auch, Brief und Cünten in die Fäder Dicktieren: her-nach COLLIGIEREN, und wieder abschreiben |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 2] Des Tags 6. Stund, an dem vormitag 3, und Nachmitag 3 Stund; |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein; |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Schul-gemeind; |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs. Jacob Sprenger; |
III.11.c | Wo ist er her? |
von dem Schul ort Egens Spühl; |
III.11.d | Wie alt? |
27 Jahr alt; |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er ist verheürathet; |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
5. Jahr; |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zu Haus und in der Lehrzeit zu Frauen Feld; |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
die Haus geschäft. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Es besuchen die Schul überhaubt; 70. Kinder |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 32. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Was die Sumer-Schulle anbetrift so wird sie auch gehalten, jm Früh Jahr Wochentlich, 2 Tag, und im Spaht Jahr. 1. Tag. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja; |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
300. fl. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Etwas ist vermächtnis: und das Einte ist zusamen gelegt worden, von dem Schul bezirck; |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Der andern schullohn Wohl; |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. |
Was das schulhaus anbetrift, so gehört es dem schulmeister: Er mus es auch im Baulichen stand erhalten: hingägen bekomt er nichts, weder viel noch wenig |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
||[Seite 3] Was mit dem Ein kommen des Schulmeisters anbetrift, so bekomt er es am Gelt. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
||[Seite 3] Was mit dem Ein kommen des Schulmeisters anbetrift, so bekomt er es am Gelt. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
||[Seite 3] Was mit dem Ein kommen des Schulmeisters anbetrift, so bekomt er es am Gelt. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Achtung: und Gruß: Verbleybe Jhr Ergebnester Freünd und Bürger: {Hs. Jacob Sprenger} Wünschende, das Gott Seynen Geist! und Sägen Gäbe: zu allen diesen Ampts Verrichtungen: damit es zu seyner Ehr: und der Jugent zur Wohl fahrt gereichen Werde: hier zeitlich und dort Ewig: |
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Unterschrift |