In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Port (Niedere Schule, reformiert)

21.02.1799

Beantwortung der den Schullehreren vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen von dem Schullehrer zu Port

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Port.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein kleines Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Macht eine eigne Gemeine aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchgemeind Nidau.

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum Distrikt Büren.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Gehört zum Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten 1/8 Stunde liegen alle zum Schulbezirk gehörige Häüser deren sonst 15 waren, wo von im Sommer vorigen Jahrs 5 abbrannten die noch nicht alle aufgebaut sind.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Außer dem Dörfchen gehört weiters nichts zum Schulbezirk.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

A. Jn der Kichgemeind selbst.
a. Jn der Stadt Nidau.
α. obere Schul 1/2 Stund entfernt.
β. untere Schul 1/2 Stund entfernt.
b. Auf dem Land.
α Bellmont. 1/4 Stund.
β. Jpsach 1/4 Stund.
B. Außer der Kirchgemeind.
a. Bürglen 3/4 Stund
b Brügg K. Bürglen. 3/4. Stund
c. Schwadernau. 1. Stund
d. Studen. 1. Stund
e. Mett. 1. Stund
f. Madretsch K. Mett. 1/2. Stund
g. Suz und Latrigen. 1. Stund
h. Jens K. Bürglen. 1 Stund
i. Merzligen 1. Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Die Kinder lernen die Buchstaben kennen, buchstabiren, lesen, aus wendig den Heidelbergischen Catechismus, und werden auch zum Schreiben {und Singen} angeführt, nach Beschaffenheit ihres Alters

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Bis her wurden die Schulen nur im Winter gehalten, und dauerten von Martini bis den 25ten Merz.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind die gewöhnlichen, wie oben bemerkt worden.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, wornach sich der Lehrer richten müße, sind keine vorhanden, als die, die der Pfarrer des Orts ertheilt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 6 Stunden 3 Vomittag 3 Nachmittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder können wegen ihrer geringen Anzahl nicht schiklich in Claßen getheilt werden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ehmals wurden die, die sich um die Stelle bewarben, von dem Pfarrer geprüft, und der, der am tüchtigsten befunden wurde, dem Amtsmann vorgeschlagen, und von ihm bestellt. Bey der lezten Wahl that es die Gemeine.

III.11.b Wie heißt er?

der gegenwärtige Schullehrer heißt Johannes Blaser.

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig von Trub, im Distrikt Ober-Emmenthal.

III.11.d Wie alt?

50 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat Frau und 6 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist seit leztem Neüjahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vor 12 Jahren war er 5 Jahr lang Lehrer im Trubschachen hernach war er an verschiedenen Schulen als Gehülfe angestellt, sonst ist er seines Berufs ein Schneider.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Welchen Beruf er neben dem Lehramt zu treiben genöthigt

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schulkinder sind an der Zahl 12 Knaben 7 Mädchen 5. die nur im Winter die Schule besuchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Es ist einer vorhanden, von der ehmaligen Obrigkeit gestiftet.

IV.13.b Wie stark ist er?

Er ist 80 kr. stark.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Er ist als Capital am Zins.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Hat aber weder mit Kirchen noch Armengut etwas gemein,

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ein jedes Kind, das die Schule besucht, bezahlt den Winter hindurch 4 bz. 2 vor Weihnacht 2 nach derselben.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Deßen Zustand. Es ist sehr alt und baufällig, es mangeln darin verschiedene Nothwendigkeiten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es enthält 2 Stuben, wovon aber nur eine zur Wohnung des Schulmeisters bestimt ist, worin er auch Schule halten muß, die andere wird armen Dorfbürgern von der Gemeinde zur Bewohnung gestattet.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Hauszins fällt also weg.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeind muß für das Schulhaus und deßen Unterhaltung sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An Geld 14 kr., aus folgenden Quellen.
α aus dem Zins der oben angeführten 80 kr. 3 kr. 5 bz.
β. aus den Schulgeldern, die ungefehr betragen. 1. kr. 23. bz.
γ. aus zu sammengelegtern Geldern der Hausväter, unbestimmt,
δ. aus der Gemeinds kaße, das übrige, bis auf 14 kr.
b. Holz. so viel es nöthig ist.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Port den 21ten Febr: 1799.

Vermutlich haben Sie kein PDF-Plugin für diesen Browser. Kein Problem Sie können hier klicken um die Datei herunterzuladen.