- Kappelen (Niedere Schule, reformiert)
ZUSTAND
der Schule zu Kappelen bey Arberg. de Dato 10. Merz 1799.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Kappelen bey Arberg |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Pfarrdorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigne Gemeind |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirchgemeind und Agentschaft allda |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Seeland. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung der entlegensten Haüsern beträgt keine Viertelstunde |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Diese Fragen fallen hier weg. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Diese Fragen fallen hier weg. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, lesen, schreiben, Chatechisiren, Psalmmusik, biblische Historien |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulzeit daurt von Anfang Wintermonats biß den 25. Merz. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die Berner Fibel, der Heidelbergische Catechismus, die Lobwaßerischen Psalmen. die Hübnerische Kinderbibel, die fleißigen lehrnen zuweilen eine Anzahl Festlieder, und einige Capitel im neuen Testament, — Die kleineren Catechismen werden mit Grund nicht mehr gefordert |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Schüler bedienen sich meisten der Vorschriften deß Schulmeisters |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Es wird täglich 6. Stunden lang Schul gehalten |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Schüler werden nach Capacität einregistrirt, und das Verzeichniß wird samt ihren Schribproben an den Examen vorgewiesen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Schullehrer. A. werden von den Vorgesezten und dem Pfarrer auf abgelegte Proben hin gewehlt |
III.11.b | Wie heißt er? |
Bendicht Arn. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von allda. |
III.11.d | Wie alt? |
65. Jahre alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
||[Seite 2] Drey erwachsne Kinder in der Ehe, das zweyte Weib mit vier erwachsnen Stiefkindern |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
32. Jahre lang Schullehrer allhier |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zwey Jahre zu Möringen der Gemeind Taüffelen, zwey Jahre zu Bühl der Gemeind Walperswyl im Distrikt Seeland, und ein Jahr zu Worben der Gemeind Bürglen im Distrikt Büren |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben Schulhalten Landarbeit |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder: Anzahl 80. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter: Knaben 47. Mägdlin 33. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer besuchen nur die Catechismusschüler, statt deß Samstag Morgens, die Sonntagsschul unmittelbar vor der offentlichen Kinderlehr, wo sie die Fragen recitiren. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond: deren a. b. ist kein besondrer vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
die Einkünfte fließen aus dem Kirchen- und Gemeingut, und aus dem Vermögen der Partikularen |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Also ist der Fond mit vorbesagten Gutteren vereiniget |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld: auf kr. 8. Examengeld aus dem Kirchengut. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Ein altes Strohdach, und baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Jn der Schulwohnung befindet sich die Schulstube. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
fällt weg. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
der Kirchmejer hat dafür zu sorgen |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld kr. 26. — Holz wird dürftig zum Haus geliefert. an Getreid und Wein geht nichts ein |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
||[Seite 3] fallt weg. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Examengeld aus dem Kirchengut — kr. 1. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
fallt weg. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Gemeingut kr. 5. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Kirchengut. kr. 15. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
von Hausvättern kr. 5. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Eine Jucharten zum Theil sehr abgelegner Herd. kr. 3. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
fallt weg. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkungen |
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Unterschrift |
unterzeichnet Bendicht arn Schulm: Zu Cappelen |