- Konolfingen (Niedere Schule, reformiert)
02.03.1799
Beantwortungen
Ueber den Zustand der Schule zu Konolfingen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Die Schule wird gehalten zu Konolfingen, bestecht in einem Dorf, samt zugehörigem Hof, die Eimatt genant. Weiter gehört zu dieser Schule, die Gemeind Hötschigen bestecht in einem Dorf. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirchgemeind Münsingen; |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikts Groß-Höchsteten. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kantons Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die entfernung deß Schulbezirks, Häuser, und Kinder, im umkreis ist also wie folget. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Konolfingen. 30. Häuser. 1/8. Stund. 24. Knaben. 17. Mädchen. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Geisenstein. 3/4. Stund. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wird gelehrt Buchstabieren, Lesen, Singen, Schreiben, Katekisieren. Ußwendig, der Katekismuß, der Bieler, Paßions-Lieder, Historien aus der Kinder-Bibel, und etwelche Psalmen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 2] Die Schule wird gehalten, im Winter von Martini biß den 25. Merz. Jm Sommer per Wochen ein halben Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Es gehören folgende Bücher in die Schule. Nemlig Eine Bibel, ein neü Testament, etwelche Kinder- Bibel und Psalmenbücher. Darzu sind eingefürt, der Bieler, der Katekismuß, und Namenbüchlein. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Man schreibt den Kinderen erstlich die Buchstaben vor, biß sie dieselben können vormieren, und ein wenig kennen lehrnen, darnach die wort, entlich gechts ohne vorschrifft, wird ein wenig dikdiert |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauret Täglich 5. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder werden Klaßiert, aber die Lehr gecht vermist durcheinander. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die vorgesezten haben mich aufgeforderet. Der B: Pf: hat mich under vorbehalt der fürbringung Hiesigem B: Statthalter, Examaniert und Bestätiget. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Christen Jenni. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Gebürtig von Nieder Heünigen, Wohnhafft zu Hursälen im Thonispach. Anno 1769. Gebohren. |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Es ist keine Familie vorhanden. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Ohngefehr ein Halb Jahr. Hab auf Martini Anno 1798. der Dienst angetreten. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Meine Wohnung hat seither nicht geaenderet. Bediente mich der Feld-arbeyt bey meinem Vatter, usert diesem bin ich frey. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Wie viele Kinder Sommer, und Winter die Schule besuchen, ist wie vorgemeldt. Nemlich ohne fremde 60. Schulkinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
||[Seite 3] a. b. c. d. Schulfond, oder Schulstifftung ist nichts vorhanden. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgelt ist eine Summ von underschiedlichen pfösten Legiert worden. Nemlich ein Capital. von kr. 118. Worvon der abnuz den Schulkinderen zukomt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Mit dem zustand deß Schulgebäudes hats nicht viel zu Rühmen, jedoch ist es noch ein wehnig brauchbar. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es sind zwey Stuben, die kleinere bewohnt ein Hausmann. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Die vorbemelten Gemeinden beziehen der Hauszins, will sie das Schulhaus erhalten. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das einkomen deß Schullehrers, bestecht in gelt, |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
und quillet also wie folget. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Gruß und Hochachtung. den 2. Merz. 1799. |