In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberhofen (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung Der Vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen betreffend die Schul zu Oberhoffen der Pfarrey Sirnach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Oberhoffen ein Dorf in Local und Oeonomie angelegenheiten macht es mit Gingishaus eine Dorf gemeine aus gehört zur Kirchen Gemeine Sirnach. macht nebst Münkweilen St. Margrethen, Meziken; Feütschenbach. Knechtlishaus. Holzmans haus. Gingishaus. u. Sedel eine Urversamlung folglich eine Agentschaft aus, gehört zum Distrik Tobel im Kanton Thurgäü.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu der Schul in Oberhoffen haben nur die Bürger zu Oberhoffen und in dem nahe gelegenen Gingis haus wie nur einige Bürger zu Münkweilen den freyen zutritt. zu Oberhoffen u. Gingis haus sind incirca 50. Haushaltungen Gingis haus ist nicht ein mahl eine 1/4 Stund entfernt noch weniger Münkweilen. Von Oberhoffen besuchen incirca 35. von Gingis haus incirca 2 Kinder die Schule

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

A. Jn der Pfarrey 1. Sirnach eine 1/4 St. von Oberhoffen 2. Eschlikon eine 1/4 Stund 3 Hurnen 3/4 Stund. b. Außert der Pfarrey 1 Vogelgsang 1 Stund 2 Unter Tuttweil eine Stund 3. Eggenspühl 3/4 Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a. Buchstabieren b. lesen c. Schreiben. D. außwenndig lernen e singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

von Othmarus an nihmt die Schul ihren Anfang u. dauret 16. Wochen

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind a. Namen büchlein b. Lehrmeister c. Zeugnus d. Psalmen buch e Testament zum theil auch das neü gesangbüchlein Zech Zürich 1787. den Schreibenden gib ich Schullehrer seine Vorschriften außgestochen vom Wüß in Zürich

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule dauret Morgen von 8.-11. Uhr Nachmittag von 1.-4. Uhr die gleichens lernenden werden zusamen gesezt u. Stufen weis von einem Lehrbuch zum anderen schreiten

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Die Gemeind mit zu zug des Pfarers

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Büchi von Oberhoffen

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

gebohren den 21. febr. 174 1774. ein Ehmann in der Hoffnung Famili zu bekomen

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

sind einem Jahr Schulmeister vorher immer im Vätterlichen Hause wibmede meine Zeit der ländlichen Arbeiten und der Baumwollen Weberey hab nebst dem Schul dienst u. obigen geschäften keinen anderen beruf noch gewerb

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

40. Jncirca die Hälfte Knaben und die Hälfte Mädchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Der verhandene Schulfond lauft sich auf fl. 359

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Und ist von der Gemeind zu sammen gelegt worden.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ein frömdes Kind deßen Vatter nicht Bürger von Oberhoffen ist zahlt Wöchentlich. 6 xr.

IV.15 Schulhaus.

Jst keines der Schulmeister halt in seinem hause die Schul hat dafür nichts von der Gemeind auch nichts für holz gelt vorher gab die Gemeind an die Schul Stube 3 fl. jez nichts mehr.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

32. fl. Die Hälfte bezieht der Schullehrer aus dem Schulfond die Hälfte bezahlen die Schulkinder.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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