- Röthenbach bei Herzogenbuchsee (Niedere Schule, reformiert)
12.03.1799
Beantwortung
der Fragen Über den Zustand der Schulen von der Schule zu Röthenbach
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Rötenbach. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Gehört in die Kirchgemeind Herzgenbuchse. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur Agentschaft Heimenhausen, etc. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Wangen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Der ganze Schulbezeirck erstreckt sich nicht weiter als ein kleine viertelstunde von dem Schulhaus. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Röthenbach, Jnkwyl, und Wanzwyl. Von Röthenbach, am Ort der Schule selbst kommen Kinder 52. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Wangen, ist entfernt 3/4. Stund |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Jn dieser Schule wird gelehrnt — buchstabeiren lesen, singen, schreiben und etwas rechnen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Winter, von Anfang Wintermonat bis ohngefer auf Ostern: doch wird im Sommer etwan der 7te Theil Zeit Sommerschul gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind eingefüret — das Berner Nahmen buch — der Heidelberger, das neüe Testament Psammenbuch, und Heübernes Biblische Heistorie |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
der Schulmeister schreibt denen Kinderen auf ihren Schreibbücher vor. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Täglich 6. Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Jn etwas sind die Kinder in Klaßen getheilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Derjezige Schulmeister ist von dem Pfarrer und denen im dem Schulbezirck befindlichen vorgesezten erwehlt worden |
III.11.b | Wie heißt er? |
Heiset Joseph Roth. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Jnkwyl. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 30 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jst noch Unverheyrathet. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seit dem gegenwärtigen Winter. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zu Jnkwyl. — ist ein Landbaur. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 3] Jst Unteragent. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
die Anzahl der Schulkinder ist |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
im Winter Knaben 48. Mägden 45. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Sommer — nur sehr wenige. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist hier kein Schulfund. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Auch ist kein Schulgeld ein geführt |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus — findet sich eines vor. Selbiges ist aber nur schlecht und ohne Käller |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Wird von denen zu dieser Schul gehörigen Gemeinden Unterhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld — kr. 21. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
das Geld und Gedreid wird von den Rechtsammen-Besizeren bezahlt |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Röthenbach. den 12.ten. Merz. 1799. |