In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schaffhausen, 2. Klasse (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

ANTWORTEN auf die Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte .

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Ortes, wo die Schule ist, ist Schaffhausen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

eine Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

macht eine eigene Gemeine aus

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zu der Kirchengemeine Münster.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Schaffhausen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

gehörig zum Kanton Schaffhausen

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn dieser Schule wird gelehrt Religion, Vermittelst des Heidelbergischen Catechismus welcher ganz auswendig gelehrnt werden muß, 6 Lieder aus dem Lese und Erbauungs-Büchlein, 20 Lieder aus dem heidelb: Catechismus, kurzer Unterricht, und Widerholung was in der vorhergehenden Klaße getrieben wurde, nebst einen Anfang im Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten, Morgens um 7 oder 8 Uhr bis 9 oder 10 Uhr nach der Jahreszeit, Nachmittags nimmt die Schule ihren Anfang um 12 Uhr ||[Seite 3] und endiget sich um 3 Uhr außer Donnerstag und Samstag, als an welchen sie sich um 2 Uhr endiget, und erstern Vormittags gar keine Schule gehalten wird.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es sind folgende Schulbücher eingeführt obenbemelter Heidelbergischer Catechismus samt dem kurzen Unterricht und Liedern, Lese und Erbauungs Büchlein für die Jugend.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Zu Vorschriften wählt man im Anfang ausgenommen Tugend Lehren und a. m. die dann auf besondern Blätern oder auf ihren Schriften je nach Beschaffenheit deßen der es nachahmen soll, geschrieben sind.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 4] Die Schule dauert taglich 5 Stund; ausgenommen so. oben 6.)

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt wovon unten zubenennender Lehrer die zweite Klaße zu bedienen hat.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer wurde ehemahl von dem kleinen Rath nach vorhergegangene Prüfung des Schulraths durch das Loos erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Joh: Conrad Oechslin,

III.11.c Wo ist er her?

ist aus der Stadt Schaffhausen.

III.11.d Wie alt?

Seines Alters 48 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist 7 Jahr und 5 Monat Lehrer an dieser Schule.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher war er ein Schiffmann und ein Fischer gewesen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 5] Neben dem Lehramte hat er jtz keine andere Beschäftigung.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schule besuchen Sommer u. Winter gleich viel 16 Knaben. Es komt aber darauf an, ob mehr oder weniger durch die halbjährige Promotion befördert werden.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhauß wurde weil es Baufällig 1798. renoviert!

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Daßelbe ist für alle Klaßen brauchbar.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Der Lehrer erhält in Ermanglung einer Schulstuben Haus-Zins 50 fl.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Bis jzt wurde es vom Kloster Allerheiligen unterhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt 52 fl.
an Korn 13 Mutt
an Roggen 5 Mutt
an Wein 7 Saum
an Holz 8 Klftr

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

||[Seite 6] Aus dem Kloster Allerheiligen an Gelt 52 fl.
an Korn 13 Mutt
an Roggen 5 Muttt
an Wein 7 Saum
an Holz 8 Klftr.
Und für eine Behausung 50 fl.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Da bemelter Lehrer die zweite Klaß 4 Jahr nur provisorisch bedient hat, so hat derselbe bis jtz das Einkommen von der ersten Klaße genoßen.

Unterschrift

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