- Schaffhausen, 2. Klasse (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)
ANTWORTEN auf die Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte .
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der Name des Ortes, wo die Schule ist, ist Schaffhausen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
eine Stadt. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
macht eine eigene Gemeine aus |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
gehört zu der Kirchengemeine Münster. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikt Schaffhausen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
gehörig zum Kanton Schaffhausen |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Jn dieser Schule wird gelehrt Religion, Vermittelst des Heidelbergischen Catechismus welcher ganz auswendig gelehrnt werden muß, 6 Lieder aus dem Lese und Erbauungs-Büchlein, 20 Lieder aus dem heidelb: Catechismus, kurzer Unterricht, und Widerholung was in der vorhergehenden Klaße getrieben wurde, nebst einen Anfang im Schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten, Morgens um 7 oder 8 Uhr bis 9 oder 10 Uhr nach der Jahreszeit, Nachmittags nimmt die Schule ihren Anfang um 12 Uhr ||[Seite 3] und endiget sich um 3 Uhr außer Donnerstag und Samstag, als an welchen sie sich um 2 Uhr endiget, und erstern Vormittags gar keine Schule gehalten wird. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Es sind folgende Schulbücher eingeführt obenbemelter Heidelbergischer Catechismus samt dem kurzen Unterricht und Liedern, Lese und Erbauungs Büchlein für die Jugend. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Zu Vorschriften wählt man im Anfang ausgenommen Tugend Lehren und a. m. die dann auf besondern Blätern oder auf ihren Schriften je nach Beschaffenheit deßen der es nachahmen soll, geschrieben sind. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 4] Die Schule dauert taglich 5 Stund; ausgenommen so. oben 6.) |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klaßen eingetheilt wovon unten zubenennender Lehrer die zweite Klaße zu bedienen hat. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer wurde ehemahl von dem kleinen Rath nach vorhergegangene Prüfung des Schulraths durch das Loos erwählt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt Joh: Conrad Oechslin, |
III.11.c | Wo ist er her? |
ist aus der Stadt Schaffhausen. |
III.11.d | Wie alt? |
Seines Alters 48 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Eine Frau. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er ist 7 Jahr und 5 Monat Lehrer an dieser Schule. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher war er ein Schiffmann und ein Fischer gewesen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 5] Neben dem Lehramte hat er jtz keine andere Beschäftigung. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Die Schule besuchen Sommer u. Winter gleich viel 16 Knaben. Es komt aber darauf an, ob mehr oder weniger durch die halbjährige Promotion befördert werden. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhauß wurde weil es Baufällig 1798. renoviert! |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Daßelbe ist für alle Klaßen brauchbar. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Der Lehrer erhält in Ermanglung einer Schulstuben Haus-Zins 50 fl. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Bis jzt wurde es vom Kloster Allerheiligen unterhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an Gelt 52 fl. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
||[Seite 6] Aus dem Kloster Allerheiligen an Gelt 52 fl. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung. Da bemelter Lehrer die zweite Klaß 4 Jahr nur provisorisch bedient hat, so hat derselbe bis jtz das Einkommen von der ersten Klaße genoßen. |
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Unterschrift |