In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

27.02.1799

Beantwortung
der Fragen, über den Zustand der Schulen an jedem Orte. Für die in dem District Laupen, des Kirchspiels Kerzers gelegenen drey Schulen.
a. Gurbrü. b. Wyleroltigen. c. Golaten.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gurbrü.
Wyleroltigen.
Golaten.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.
ein Dorf.
ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Gemein.
eine eigene Gemein.
eine eigene Gemein.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kerzers.
Kerzers.
Kerzers.
der Agent des Bezirks dieser 3. Schulen wohnt zu Grubrü.

I.1.d In welchem Distrikt?

Laupen.
Laupen.
Laupen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.
Bern.
Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die meisten im Dorf, die entferntesten Höchstens eine Viertelstunde, deren nur 4. sind.
alle im Dorf, ausgenommen zwey, die eine kleine halbe stund entfernt sind.
die meisten im Dorf in der nächsten Viertelstund umkreis. sind. 4. Hauser. in der zweyten 9. Hauser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Gurbrü, am Ort selbst Stämpflisheüser. 1/4. st. kein Kind daher gegenwärt.
Wyleroltigen. des Ort selbst. Hattenberg 1/2. st. 4. Kinder.
Golaten. des Ort selbst. Wytenberg. 2. Haüser. in der Au 2. Haüser. daher 5. Kinder. Manniwyl. 9. Haüser. daher. 14. Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Balm. 1/2. St. Wylerolt. 1/2. St. Kerzers. 1/2. St.
im Brand d. K. Mühliberg. 1/2. st. Gurbrü. 1/2. st. Kerzers. 3/4. st.
Wyleroltigen. 1/2. st. Fräschelz. 3/4. st.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] a. Buchstabieren. b. Lesen. c die Catechismi auswendig lehrnen, d die größern einige Psalmen und Capitel im Testament. e. die Knaben schreiben, und Geschriebnes lesen, wen sie es verlangen. f. etwelche Psalmen zu singen.
Das gleiche wie in der Schul zu Gurbrü.
Das gleiche wie in den beyden andern Schulen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martini bis Maria Verkündigung alle Tage der Woche. die übrige Zeit im Jahr, einen Tag in jeder Woche.
gleich dem vorhergehenden Artikel.
gleich dem vorhergehenden Artikel.
Anmerkung. Die Sommer-Schulen werden überhaupt nachläßig besucht.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbuch — der Berner — der Heidelberger — das Fragstükli Psalmenbucher — N. Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Schul Meister schreiben denen Kindern selbst vor, so gut sie es können.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 3] Vormittag. von 8. bis. 11. NachMitt. von 1 bis 4.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die ältesten oben an, und so bis zu den jüngsten. Die Knaben auf der einten Seite der Stube, und die Mägdlein auf der andern.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Gemeind machte den Vorschlag — und der Amts Mann zu Laupen bestätigte ihn, mit der Einwilligung des Pfarrers.
gleich.
gleich.

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Hurni.
Jacob Rentsch.
Hans Weber.

III.11.c Wo ist er her?

von Gurbrü.
von Wyleroltigen
von Golaten.

III.11.d Wie alt?

v. Anno 1746.
v. Anno 1739.
v. Anno 1751.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Acht Kinder, naml. Fünf Söhn. drey Töchter.
keine Kinder.
vier Kinder drey Söhn. eine Tochter.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

seit 17. Jahren.
hier seit 17. Jahren. vorher. 20. Jahr. z. Gurbrü
seit 23. Jahren.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

keinen Beruf.
keinen Beruf.
keinen Beruf

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

ist ein Landmann und hat ein kleines Heimath. für 1. Kuh.
hat auch ein klein Heimath für 1 1/2 Kuh.
hat auch ein klein Heimath von 2. Kuh.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Fünfzig. im Winter. Kn. 29 M. 21.
Vier und fünfzig. im Winter Kn. 23 M. 31.
vier und vierzig. im Winter. Kn. 20. M. 24
die Sommer Schule, siehe oben im 6ten Artikel.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 4] Kein Schulfond
Kein Schulfond
Kein Schulfond.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

von der Gemeine nach den Rechtsamen da eine jede 8 1/4. bz. gibt. sind 23. Rechtsame.
von der Gemeine nach den Rechtsamen wo jede. 24. bz. gibt sind 14. Rechtsame.
von der Gemeine jede Haushaltung gibt 2. bz. und ferners ein jeder Besizer vom Land p. Jucharte 2. xr.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein!
Nein!
Nein!

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja! denen wo auswendig können. 1. bz. denen übrigen. 2. xr.
Ja! den Höchsten. 6 xr. den mittlern 4. xr. den kleinsten. 2. xr.
Ja! denen wo auswendig lehrnen 1. bz. denen übrigen 2. xr.
Anmerkung. Aus denen Dorf-Cassen.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Alt — schlecht und baufällig. — zu klein.
Anno 1760. gebauen im ordentlichen Stand
Anno 1790. gebauen aber nicht solid.
Anmerkung. Alle die Schulhaüser werden von den Gemeinden benuzet, und bald den Hirten, und bald andern Hausleüten, um Geltzins hingeliehen. — So daß sie den Schulmeister nicht zur Wohnung dienen können

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst in der vorigen Frage beantwortet.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

wie oben.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die betreffenden Gemeinden, sorgen für die Materialien und für die Reparation.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 5] Alles. in Gelt. Summa Summarum Dreyzehen Kronen.
Alles in Gelt Sechszehen Kronen
alles in Gelt. Vierzehen Kronen.
Anmerkung — wobey ein jeder dieser SchulMeister, nach Maas gab seiner Rechtsamen vid. Fr. 13. seinen Antheil beytragen muß. nemlich. 8 1/4. bz.
nemlich. 6. bz. ist ihm zuweilen nachgelaßen worden.
nemlich 6. bz.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

bezieht noch als Heizerlohn von einer jeden Haushaltung 1. bz. bringt 28. bz.
nichts.
nichts
Anmerkung — was nun zu dem Schullohn noch mangelt, wenn die Rechtsame nicht genug abwerfe, wird von den Dorf Meistern aus dem Dorf Sekel ergänzt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Bezeügt wie obstat Jacob Hurni Schulmeister zu Gurbrü
bezeüget wie obstat Jacob Rentsch Schulmeister zu Weilleroltigen
Bezeügt wie obstat Hans Wäber Schulmeister zu Goleten
Jn der Beglaubnuß dem Sie des Befehls nicht entgegen zu handeln, habe ich denen 3. betreffenden Schullehrern anerbotten, ihnen in der Beantwortung dieser Fragen behülflich zu seyn.

Unterschrift

Kerzers, den 27. febr. 99. Flügel. Pfarrer.

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