- Gurbrü (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Wileroltigen (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Golaten (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
27.02.1799
Beantwortung
der Fragen, über den Zustand der Schulen an jedem Orte. Für die in dem District Laupen, des Kirchspiels Kerzers gelegenen drey Schulen.
a. Gurbrü. b. Wyleroltigen. c. Golaten.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Gurbrü. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine eigene Gemein. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kerzers. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Laupen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die meisten im Dorf, die entferntesten Höchstens eine Viertelstunde, deren nur 4. sind. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Gurbrü, am Ort selbst Stämpflisheüser. 1/4. st. kein Kind daher gegenwärt. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Balm. 1/2. St. Wylerolt. 1/2. St. Kerzers. 1/2. St. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] a. Buchstabieren. b. Lesen. c die Catechismi auswendig lehrnen, d die größern einige Psalmen und Capitel im Testament. e. die Knaben schreiben, und Geschriebnes lesen, wen sie es verlangen. f. etwelche Psalmen zu singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Von Martini bis Maria Verkündigung alle Tage der Woche. die übrige Zeit im Jahr, einen Tag in jeder Woche. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Namenbuch — der Berner — der Heidelberger — das Fragstükli Psalmenbucher — N. Testament. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Schul Meister schreiben denen Kindern selbst vor, so gut sie es können. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 3] Vormittag. von 8. bis. 11. NachMitt. von 1 bis 4. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die ältesten oben an, und so bis zu den jüngsten. Die Knaben auf der einten Seite der Stube, und die Mägdlein auf der andern. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
die Gemeind machte den Vorschlag — und der Amts Mann zu Laupen bestätigte ihn, mit der Einwilligung des Pfarrers. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Jacob Hurni. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Gurbrü. |
III.11.d | Wie alt? |
v. Anno 1746. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Acht Kinder, naml. Fünf Söhn. drey Töchter. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
seit 17. Jahren. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
keinen Beruf. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
ist ein Landmann und hat ein kleines Heimath. für 1. Kuh. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Fünfzig. im Winter. Kn. 29 M. 21. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 4] Kein Schulfond |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
von der Gemeine nach den Rechtsamen da eine jede 8 1/4. bz. gibt. sind 23. Rechtsame. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein! |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ja! denen wo auswendig können. 1. bz. denen übrigen. 2. xr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Alt — schlecht und baufällig. — zu klein. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Jst in der vorigen Frage beantwortet. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
wie oben. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die betreffenden Gemeinden, sorgen für die Materialien und für die Reparation. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 5] Alles. in Gelt. Summa Summarum Dreyzehen Kronen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
bezieht noch als Heizerlohn von einer jeden Haushaltung 1. bz. bringt 28. bz. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Bezeügt wie obstat Jacob Hurni Schulmeister zu Gurbrü |
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Unterschrift |
Kerzers, den 27. febr. 99. Flügel. Pfarrer. |