- Dällikon (Niedere Schule, reformiert)
- Dällikon (Niedere Schule, Nachtschule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung der Fragen über den zustand der Schulen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Dällikon |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein dorf |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigene Gemein |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur agentschafft dällikon |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
zum distrikt Regenstorf. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Canton Zürich |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Außert dem dorf. sind keine haüser die dahin in die Schul gehören |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
denikon. Buchs, Watt Regenstorf. Weinnigen |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
die vier ersten ort ungefehr 1/2 das Lezte 3/4. Stunden |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Lesen schreiben singen Beten und der Catechismus, |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm winter von Martini bis Osteren, im Sommer wochentlich drey Halbe {Tag} |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Nammenbüchli. Lehrmeister, oder Züricherscher Catechismus Zeügnuß oder Unterricht der Christlichen Religion. in 48 Sonntage abgetheilt das Waserische Schul Büchlein. Weißen Bätt Büchli, die Lobwaßerischen Pf Psalmen, welche wochentlich im winter auch ein Par mal in den so genanten Nacht oder singer Schulen auch geübt werden, auch das Neüe Testament |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Vorschriften macht der Schul Lehrer den Knaben, welche aber eigene in die Schul Bringen. die Läßt mann aus denselben auch Schreiben |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Vormitags drey Stunden. und eben so Lang des Nachmitags |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Eigentlich nicht, doch sizen alle abc Schüler, alle Buchstabier Schüler alle Lese Schüller, und so weiters Bey einanderen, nicht durch einander |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
das Examinator-Convent zu Zürich. die Bürger welche sich um den erledigten Schuldienst meldeten wurden von denselben in die Stadt Beruffen, da durch einen ausschuß examiniert, und dann wählte n daßelbe aus ihnen. welchen es für den Tüchtigsten Hielt |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hans Heinrich Bräm, |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Dällikon selber |
III.11.d | Wie alt? |
geht im 60ten Jahr, |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Neün Kinder. 7 Töchteren und 2 Knaben. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
25 Jahr. Seit 1774. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
wurde im wäisenhaus in Zürich erzogen. und hernach erlernte er das Leinweber handwerk. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Sommerszeit, wen es ohne abbruch der Schul geschäften geschehen kann, treibt er seine Profeßion. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Schul Kinder im winter 48. Kinder. 28 Knaben und 20 Töchteren |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer Bis 20 ungefehr gleich viel |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist Kein Schul fund vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Wochentlich im winter 1 ß.-6 hlr. von jedem Kind, |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 3] das Gemeind Haus wurde seit uralten Zeiten auch zur Schule Benuzet. Jst weder Neü noch Baufällig. in Brauchbarem Stande |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist nur eine Stube, sonst hat es Keine wohn gemächer |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die Gemeind aus ihrem Gemeind Gut |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Seit undenklichen zeiten, ware der Schuldienst, und der Sigersten oder Meßmer dienst, mit einanderen vereinigt, und Beyde dienst wurden von einer Persohn versehen, das Einkommen von Beyden diensten ist so durch einander gekommen, daß niemand mehr weißt was davon Zu dem eint oder anderen dienst gehört Folget allso von Beyden diensten, die einkünfte Zusamen |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an Geld mit Samt dem Schul Lohn von den Kinderen im winter Ungefehr 42 fl. an Getreid 4 Müt 2 viertel Kernen, an wein nichts Holz von der gemeind. so viel nöthig die Schul, und Gemeind Stuben zu heizen |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
3. Müt, 2 viertel. aus dem ehmahligen zehenden. der Stifft zum Großen Münster, in zürich. 1 Müt von der Kirchen. aus ihrem Grundzins |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Aus dem Gemeind Gut all Jährlich 12 fl. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Aus dem Kirchen Gut. nebst vorstehenden Müt Kernen all jahrlich an Geld 8 fl. Jtem aus dem Armen Gütli, 2 fl. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Ein Manwerk wiesen, die Sigerist wis genant |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |