- St. Peterzell (Niedere Schule, reformiert)
Auf die vorgelegten Fragen, über {den} Zustand der Schulen, kan die Gemeine Peterzell Rev: im District Liechtensteig dem Canton Säntis folgendes Beantworten.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Sie hat eine Schul, jährlich von 20. Wochen, die Abhaltung deßen ist aber wieder in 4. Hauptflecken eingetheilt, als Dorf, Wald, Arnig und Hönenschweil, und ist die Dauer in jedem deßelben 5. Wochen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung der zu jedem Haubt Bezircke gehörigen Häuser, ist alle mal von einem End zum andern in Circa ein halbe Stund Da aber die Häuser sehr zerstreüt, so ist die zu 4tel Stunden Bestimende Anzahl Bereits ohnmöglich anzugeben |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Und weil kein eigentlicher Schulorth, auch die Entfernung deßen nicht. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Auch weil oft Schuler aus der ersten in die 2t: und 3te Class auch komen — Die Anzahl derselben nicht |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Nimt man den Mittelpunckt einer jeden Class an, so ist zu der ersten, die Schul im Fuhrt 3/4. Stund — zu der 2ten die Schul im Schönengrund 1/4. Stund zu der 3ten auch diese 1/2. Stund. Und zu der 4ten die Schul in Dicken 1/4. Stund entfernt |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn allen Classen werden gleich die ersten Anfänge, so dan im gedrucktem und geschriebenem lesen, Schreiben, Singen und oft etwas weniges Rechnen gelernt |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 2] Sie wird in der Zeit von Ostern Bis zu Gallentag gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die Schulbücher — Sind meistens zürcherischer klein und große Unterricht, neüe Testament, dan Zeitungen und Briefe — Jm Gesang die Psalmen Davids |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften — Nachdem die ersten Anfänge gelernt, so ist im Anfang ein Biblischer Spruch, oder eine Weltliche Geschichte, oder etwas aus der Natur angeführt, und mit einer Nutzanwendung auf das Kind begleitet z: B: Wann du mein Kind, das herliche Gebäude dieser Erden, die Schönheit so vieler Blumen, Kräuter ect: samt ihrem Nutzen Betrachtest, so wirst du nothwendiger Weise daraus schließen müßen, daß Derjenige der dieses alles gemacht, höchst weise und gütig ist: Darum du Jhn vordersamst solst kenen lernen ect: |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die tägliche Dauer deßen ist 6. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Sie sind nach ihren Verstandes-Kräften, in Classen eingetheilt, in die Anfänger, in die Mittleren und Höheren zum Lesen, zum Gesang und zum Schreiben, auch in dem Schreiben wieder in die Anfänger, in die Vorschriften, wie auch zur Belehrung von Briefen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer: — Nach dem einer oder mehrere von einem jewilligen Pfarrer und Vorgesetzten Examinirt und darzu tüchtig erfunden worden, hat er sich vor der Gemeine zu melden, wo dan die Mehrheit der Stimen ihn für alle Classen, allemal für 2. Jahr Bestimte |
III.11.b | Wie heißt er? |
am End Beantwortet. |
III.11.c | Wo ist er her? |
gebürtig und jmer wohnhaft von hier |
III.11.d | Wie alt? |
alt 36. Jahr. und e. verheürathet |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Das freündschaftliche und danckbahre Betragen der ganzen Gemeine Bezwange mich schon 15. Jahre. ihr Vorsinger und Schullehrer zuseyn |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Von Geburt Bis zur Annahme dieser Stellen, ware bey meinen Eltern, die auch in hier, und mußte helffen Bearbeiten, was die häußlichen Angelegenheiten im Hauß und auf dem Felde erforderten. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Da ich bis dahin nicht nur diese Bestimte Zeit, sondern einiche mal auch Nebendschulen hier, da die Eltren Bezahlen mußten, — auch die Schul im Fuhrt und Dicken abhielte, so waren meine andern Verrichtungen wenig und unbedeütend |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder — Die Anzahl Derselben, ist jährlich allgemein und in Classen abwechßelt starck, wenigstens 20. bis 30. höchstens 70. bis 80. — Auch jmmer Knaben und Mädchen ohngefähr gleich |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Kein eigentlicher Schul-Fond ist hierzu verhanden, ist aber dennoch kein Schulgeld ein geführt, sonder der Lehrer wird aus hießiger Mitpflegschaft Bezalt |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
||[Seite 3] Kein eigentlicher Schul-Fond ist hierzu verhanden, ist aber dennoch kein Schulgeld ein geführt, sonder der Lehrer wird aus hießiger Mitpflegschaft Bezalt |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
und obschon kein Schulhauß oder nur eigene Stuben verhanden, so kan der Lehrer dennoch die Schulle nicht, selten, in seinem Hause haben, weil sie Classen weiße abwechßelt ist — Hingegen Tag täglich dem Bestimten Ort nachlauffen, welches in die entfernteste Class eine Stunde ist |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkomen für die 20. Wochen Schulhalten und jährlich Vorsingen ist an Bahrem Geld fl. 74; 45. xr. Wovon er aber jedem Haußvatter der die Schule geduldet, wenigstens für die Reinigung der Schulstuben, Billich noch etwas geben sol |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Bescheint Joh. Conrad Nef Schulmstr. |