- Wattwil (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Steintal (Niedere Schule, Nebenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Schmidberg (Niedere Schule, Nebenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Schönenberg (Niedere Schule, Nebenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Scheftenau (Niedere Schule, Nebenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Hummelwald (Niedere Schule, Nebenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Wattwilerberg (Niedere Schule, Nebenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
06.03.1799
BEANTWORTUNG der Fragen betreffend den Zustand der Schulen der Evangelischen Gemeine WATTWYL.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Die Evangelische Gemeine Wattwyl, die gröste im Toggenburg ist in 7ben Bezirke abgetheilt, von welchen jeder seine eigene Schule hat. Wattwyl — Steinthal Wattwyler-Berg — Hummelwald — Schmidberg Schefftenau — Schönenbergn. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Wattwyl ist ein Dorf — Die Häüser in den übrigen Bezirken machen ein weniger zusamenhängendes Ganze aus, und sind mehrentheils zerstreüt |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Diese 7ben Bezirke machen zusamen eine Kirchengemeine aus. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikt Lichtensteig |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Canton Sentis. Nota. Die Bezirke Schmidberg, Schefftenau, und Schönenberg gehören zum Distrikt Neü St: Johann im Canton Lint. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
a. Wattwyl. mit den zu dieser Schule gehörenden nähern oder entferntern Häüsern. Jnnerhalb des Umkreises der 1sten Viertelstunde liegen 67, und der 2ten 32 Häüser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die entlegensten im Schulbezirk Wattwyl haben 3/4 Stunde im Steinthal 1 Stunde — im Wattwylerberg 1/2 Stunde. im Hummelwald 3/4 Stunde — im Schmidberg 1/2 Stunde. im Scheftenau 1/4 Stunde — im Schönenberg 1/2 Stunde bis zur Schule. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Die Anzahl der Schulkinder, die daher kommen, ist sehr gering — Die rechtschaffenen Elltern schikken ihre Kinder in die näher gelegenen Schulen, und die Leichtsinnigen in gar keine, und schüzzen — wenn mann sie zur Beschulung ihrer Kinder anhalten will, ihre alzuweite Entfernung von dem Schulhaus vor. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Lichtensteig — Crynau — Cappel — Hemberg |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Erstere ist vom Schulhaus im Dorf 1/2 Stunde, und vom Schulhaus im Steinthal 3/4 Stunde entfernt — Die in diesen beyden Schulbezirken entlegenern Kinder haben viel näher auf Lichtensteig. und besuchen daher mehrentheils die dortige Schule. Die zweyte ist vom Schulhaus im Dorf. 1 Stunde, und vom Schulhaus im Steinthal 3/4 Stunde entfernt — Diese Schule wird ungeachtet die entferntesten Häüser des lezteren Bezirks nicht mehr als eine Viertelstunde von ihr entlegen sind, so viel mir im Wißen ist, von keinen Kindern unserer Gemeine besucht. Die 3te ist vom Schulhaus im Dorf 1 Sund vom Schulhaus im Hummelwald 1 Stund — vom Schulhaus auf dem Schmidberg 1/2 Stunde — vom Scheftenau 1/2 Stunde ||[Seite 3] vom Schönenberg 3/4 Stunde, und die 4te und lezte vom Schulhaus im Wattwylerberg eine Stunde entfernt — Jn diese 2 lezteren Schulen gehen ebenfals keine unserer Kinder. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden nur im Sommer gehallten, nemmen im Aprill den Anfang, bleiben über die Heüerndtezeit eingestellt, und werden gewöhnlich im Herbstmonat wider geschloßen. Nur die Dorf-Schule währt das ganze Jahr hindurch. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Der Zürcherische Catechismus — Hübners biblische Historien |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Jeder Schüler oder Schülerin hat seine Vorschrift, enthaltend z B. einen Bibel oder Sittenspruch. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
6 Stunden 3 am Morgen und 3 am Abend. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein! |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Pfarrer und Stillstand nach einer vorher angestellten Prüfung. |
III.11.b | Wie heißt er? |
a. Die Dorf-Schule ist dermalen vacant. Provisorisch gibt Schule der Schullehrer ab dem Schmid berg. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
a. Wattwyl. a. Jm Winter 60 Kinder 35 Knaben. 25 Mädchen. b. Jm Sommer. 70 Kinder 40 Knaben. 30. Mädchen. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 5] der hiesige Schulfond ist mit dem Armengut vereinigt, und belauft sich auf fl. 2000. Aus demselben werden den armen Schulkindern die nöthigen Schulbücher angeschaft, und der Schullohn bezahlt. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Vom Kind wochentlich 6 Kreüzer. und das macht die ganze Besoldung unserer Schullehrer aus. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schulhäüser haben wir keine. Jeder Schullehrer haltet die Schule in seinem eigenen Haus. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
J.J. Belardt. Pfr. |