- Lütisburg (Niedere Schule, katholisch)
Freyheit. Gleichheit.
Antwort über die Fragen, von dem zustand der Schullen, der Katholischen Gemeinde Leütenspurg.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Zu Leütenspurg die Haupt Schulle, und noch ein Neben Schulle. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Sind Vier Häüßer samt einer Kirche. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine Eigne Gemeinde, mit den rings umher Liegenden Törfern, und Häüßern. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Agentschaft Müllau, und Gunzenbach. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Gehört in District Flawil, und Moßnang. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Liegt im Kanton Säntis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Zu der Schulle gehören im umkreiß |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die zur Schul gehörigen Dörflein und Häüßer. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die Nächsten Schullen sind entlegen eine Stund, bis anderthalben. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
b. Ganderschwil, Bützschwil, eine Stund. Moßnang, Kirchberg, Jonschwil, bis 1 1/2 Stund. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schulle wird gelehrt, die Erkantniß der Buchstaben, Buchstabieren, Leßen, Schreiben, und Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulle wird im Winter gehalten, und Dauret 20. Wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Ein Moralisches Leßebuch, wilkürlich werden auch Andre Bücher, geschriebene Briefe, und Fragmenten gebraucht. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Vorschriften werden von dem Schulmeister vorgelegt, und darnach geachtet. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Sie dauret Täglich 4 1/2 Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind, so viel sich thun läßt, in Klaßen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Den Schulmeister bestelten, biß dahin die Vorgesetzte der Gemeinde, durch die Mehrheit der Stimmen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt Johannes Breitenmoßer. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Sein geburts Ort ist Gunzenbach. |
III.11.d | Wie alt? |
Sein Alter 37. Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jch habe ein Weib, und 3. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schullehrer bin ich 12. Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Die aufsicht der Jugend, an Sonn- und Feyertägen; Auch die kleinen unterrichten in dem Kathecißmus. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Besuchen über Haupt bis 40. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben bis 20. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist etwas vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Stark ist er, 50. fl. Capital. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Die einküfte fließen aus dem Religions Fond, womit Obiges Capital vereiniget ist. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jst keines ein geführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Die Schul wird in des Meßmers Wohn stube gehalten. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Für des Meßmer Hauß, worin die Schulle gehalten wird, muß der Religions Fond sorgen. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld, 31. fl. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Die Quellen sind bei, Numero 13. angezeigt. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
||[Seite 3] Jst bey Numero 13. angemerkt. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
NB: Von denen Fragen, die ich nicht beantwortet habe; weißt man nichts. |
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Unterschrift |
Nebst diesem Verbleibe ich Eüer Gehorsamster Bürger, Johannes Breitenmoßer. Schullehrer. |