In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Au (Niedere Schule, reformiert)

Antwort über zerschiedene Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Daß Ort wo die Schule ist heißt Au.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jn die Pfarey Berneck gehörig.
Ein eigene Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Jn den Distrikt Rheineck gehörig

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Jn den Kanton Säntis gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entfernung ist so, weitesten ein 1/2. Stunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Schulgehörigen Dorfer, ist Haslach, u. Mondstein.
Umkreiß im Mondstein, ein halbe Stunde, von da kommen Kinder in die Schule 19. Haüser auch 19.
Umkreiß im Haslach ein 1/2. Stunde, von da kommen Kinder in die Schule 10. ist Bergig Haüser 9.
Schulkinder in der Au sind 40.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die nächste Schule ist Berneck 1./2. Stunde entlegen
fehrner auf Balgach, auf Widnau, und auf St: Margrethen alwegs ein Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a. Jn der Schule wird gelehrt: Schreiben, Lesen und Rechnen, und was den Menschen warhaft Glücklich machen könne.
b. Die Kentnis Gottes, und seines hl: Willens.
c. Die Kentnis der wahren Religion.
d. Die Nothwendigkeit selbe im Werke aus zuüben und zu erfüllen.
e. Die thätige Liebe gegen alle Neben menschen.
||[Seite 2] f. Zu trauen der Regierung
g. Schuldiger Gehorsam gegen der geistlichen und Weltlichen Obrigkeit
h. Lust etwas gutes zu erlehrnen; Freüd zur Arbeith und Hass gegen dem Müssiggang.
i. Die Begierde etwas gutes, rechtschaffenes, durch unermüdeten Fleiß, gute Sitten und auffuhrung zu werden. Hiezu bedient man sich das a.b.c. und Buochstabier büchlein des kleinen Catechismus; jtem eines grössern; der Erklärung des Catechismus Reichle; des grössern Christenlehr Büchleins Schenkle; des Evangely Büchleins, allerley gut erkente Gebeth Büchlein. usw.
Man braucht auch die Zeittungs Bläter; verschiedenen Jnhalts, wohl gesezte, und schön geschriebene Briefe, auch schlechte sehr mangelbare Schriften; jtem neüe Schriften und Bläter, damit die Jugend Lehre das fehlbare zu entdecken, zu verbessern, und auf gekläret werde usw.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird nur im Winter gehalten.
Lang ohngefähr 18. biß 20. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind auch ein geführt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften sind auch eingeführt vom Schulmeister geschriebene verschiedenen Jnhalts.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daured täglich 6. Stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schullehrer werden von der Gemeine bestimt durch Mehrheit der Stimmen.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt Joseph Antoni Seeber.

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig aus der Au.

III.11.d Wie alt?

Alt 40. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Verehelichet ein Kinde.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Die Schule hab ich 19. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Alzeit bey Hause.
Mein beruf ist vorher, und jezt in zwüschenzeit, in dem Weinberge zu Arbeitten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Uberhaupt besuchen Kinder die Schule 65. biß 69.
aber einige kommen des Tags einmal; einige Wochentlich nur einmal.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben giebt es 30 biß 32.
Mächten 26. biß 28.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Unsere Schule ist von unsern vor Ältern gestiftet.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Dergleichen ist vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

Starck ist er fl. 972; 49 xr. 1 d.
Jtem noch ein Kapital fl. 150. mit Samt ein Jahrzinß fl. 7; 30. xr. von der Verwaltungs Kammer so herrührt von dem Abte von St: Gallen in Ansechung der Kaplaney in Berneg.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine einkünften fliesen von obigem Kapital den Jährlichen Zinß.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Es ist weder an Kirchen noch armengut vereiniget

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Haben wir obiges Kapital.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keines, es muß ein jeder Schullehrer die Schule in seiner Behausung haben aber es ist beschwärlich, und wenig Blaz.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Schullehrer hat Wochentlich Lohn fl. 1; 30. xr.
Zu diesem muß der Schulmeister, die Stube anschaffen, die Stube Feüern: wie auch die Kapel versehen das heißt, den Schulmeister Dienst darin verrichten, und das alles ohnentgeltlich.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Wir haben weder von Lehengefälle, noch von Zehenden, weder von Grundzinßen weder Gemeine Kasse, weder von Kirchengüter, weder Ligendengründen.
auch kein zu gelegtes geld von Hausväter:
auch nichts von Gedraid Wein noch Holz. Sondern unsere Schule ist an barschaft gestiftet worden.
Der Schul Fond ist wie oben fl. 1130; 19. xr. 1. d.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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