- Au (Niedere Schule, reformiert)
Antwort über zerschiedene Fragen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Daß Ort wo die Schule ist heißt Au. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ein eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Jn die Pfarey Berneck gehörig. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Jn den Distrikt Rheineck gehörig |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Jn den Kanton Säntis gehörig. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die entfernung ist so, weitesten ein 1/2. Stunde. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Schulgehörigen Dorfer, ist Haslach, u. Mondstein. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die nächste Schule ist Berneck 1./2. Stunde entlegen |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
a. Jn der Schule wird gelehrt: Schreiben, Lesen und Rechnen, und was den Menschen warhaft Glücklich machen könne. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird nur im Winter gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind auch ein geführt. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften sind auch eingeführt vom Schulmeister geschriebene verschiedenen Jnhalts. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule daured täglich 6. Stunde. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klassen getheilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Schullehrer werden von der Gemeine bestimt durch Mehrheit der Stimmen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt Joseph Antoni Seeber. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Gebürtig aus der Au. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 40. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Verehelichet ein Kinde. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Die Schule hab ich 19. Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Alzeit bey Hause. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 3] Uberhaupt besuchen Kinder die Schule 65. biß 69. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben giebt es 30 biß 32. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Unsere Schule ist von unsern vor Ältern gestiftet. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Dergleichen ist vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Starck ist er fl. 972; 49 xr. 1 d. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Seine einkünften fliesen von obigem Kapital den Jährlichen Zinß. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Es ist weder an Kirchen noch armengut vereiniget |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Haben wir obiges Kapital. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus ist keines, es muß ein jeder Schullehrer die Schule in seiner Behausung haben aber es ist beschwärlich, und wenig Blaz. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Der Schullehrer hat Wochentlich Lohn fl. 1; 30. xr. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Wir haben weder von Lehengefälle, noch von Zehenden, weder von Grundzinßen weder Gemeine Kasse, weder von Kirchengüter, weder Ligendengründen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |