In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zelg (Niedere Schule, reformiert)

21.02.1799

BEANTWORTUNG.
Der kleineren Schule Heyden, an der Zelg genant.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Namme des Orths ist Zelg

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Fleken von 4. Häüser

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

zur Gemeine Heyden und Agentschafft.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Canton Säntis, District Wald.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Enfehrnung, Die weitentlegensten Orth, od. Fleken 1/2 Stund. der nächste Fleken, Underen, enthält 12. Häuser, 13. Haushaltungen. a. der weiteste Fleken, Schwendy, enthält, 9. Haüser, 11. Haußhaltungen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Der Nammen Zelg. Underen, Schlipf, Kresbrunnen, Mattacker Spiz, Enge, Gern, Vorder und Hinter-Matten, Schwendi und Bühl, Enthält in sich 55. Haüser. oder 64. Haushaltungen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Jst nicht zubestimmen die Weitesten, im Summer bis 8. Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Thal, Wienacht, Haslen, Wolfhalden, Heyden, Grub Reformiert und Catholisch. NB. Aus diesen Schulen Besuchen diese Schul. 8. Kind. 2. von Thal, 2 von Wienacht, 2. von Wolfhalden, und. 2. von der oberen Schul Heyden. um die Gebühr Wuchentlich, 4 xr. Lohn.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, Anfangs-Gründe zum Rechnen, der vier Spetien. je nach Fähigkeit.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Wird Sommer, und Winter, bestmöglich gehalten. von 36. bis 38. Wuchen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Sind nach keine neüe eingeführt, mit Verlangen sicht man denselben entgegen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Werden aus der Hl. Schrifft gezogen, Briefe, r. averdissmenten.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Des Tags, Sechs Stund, von 8 bis 11. Uhr. von 1. bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sind in keine Klassen eingetheilt. zu gleicher Zeit kommen und zugleicher Zeit gehen alle Mitteinander.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Die ganze Schul-Rood, Hat sich versamlet, und noch der erhaltenen Erlaubnuß, vom Orths Pfarrer, und den Schul Vorstehern, hat er um den Dienst Bitten dörfen

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Tobler.,

III.11.c Wo ist er her?

Aus dieser Gemeine Heyden.

III.11.d Wie alt?

Alt. 51. Jahre

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Weder, Weib, noch Lebende Kinder, ist ganz allein.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jn die 26. Jahr. sechs Jahr die Große im Dorf, seit und vor derselben diese an der Zelg, Vorher ein Weber.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst den Lehr Stunden, ein Weber, die meiste Zeit.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

40. bis 45. abschmelzend, 20. bis 15. herunter.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Winters Zeit mehr Knaben, als Töchteren.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Summer viel mahl eben so viel Töchteren als Knaben.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

JST 400 fl. 46 xr. SCHULSTIFTTUNG SEIT. Ano. 1737.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

An Capitalien, und bar Gelt am Zinß.

IV.13.b Wie stark ist er?

Stark allbereits 2500 fl. am Zinß stehende.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Sind aus dem Fund, zusammen Schuß, und Vermächtnissen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jst ganz alleinig, und mit keinem Anderen Guth vereinigt

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst kein neües eingeführt

IV.15 Schulhaus.

Jst keins; Jst eine Stube bemietet, Zalt Jährlich bis 13 fl. für Heizen, und Stuben, eine Kleine eingeschrenkte.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jn einem zimmlich alten Gebäüde, die Nebentstube,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Keines dergleichen, der Lehrer zalt selber Jährlich für ihn 7 fl.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Schul sicht um eine Stube, sonst nichts, Der Bürger der selbige entlehnte, mus sie im baulichen Stande erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

EINKOMEN dieses Schul Lehrers, Weil dieses eine Freyschule ist, so wird der Lehrer, alljährlich bezahlt. aus nichts anders als aus dem Zinß. 2 fl. Wuchentlich, seit vor einem Jahr, vor diesem mit 24. Bazen, in dieser Schule, Jn der Obern, aber Hat er auch 2 fl. gezogen. Besondere Einkünfften sind keine von a.b.c.d.e.f.g.h. und dergleichen Benamsungen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

EINKOMEN dieses Schul Lehrers, Weil dieses eine Freyschule ist, so wird der Lehrer, alljährlich bezahlt. aus nichts anders als aus dem Zinß. 2 fl. Wuchentlich, seit vor einem Jahr, vor diesem mit 24. Bazen, in dieser Schule, Jn der Obern, aber Hat er auch 2 fl. gezogen. Besondere Einkünfften sind keine von a.b.c.d.e.f.g.h. und dergleichen Benamsungen.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] BEIFÜGE!
1. Bey letst abgehaltener Schul-Gemeind, vor dero Versamlung, Habe ich mich dahin erklärt.
Namlich des Schullohns Halben gestelt sein laßen im Alten Lohne, mit dem Vorbehalt, so lange es des Schulhaltens Halben, im Alten Verbleibe.
2. habe ich ihnen zugleich Vorgestelt, Daß, wie ich erachte, Alle Schuldienst, für Provisorisch ansehe, und wie ich Glaube, Wer noch der neuen Einrichtung Schulhalten weil, seye er Jung oder Aelter, werde seine erforderliche Probe abzulegen haben.
3. Solte ich fehrner angefragt werden, was an dieser, oder jener Schule zuverbesseren seye. So weil ich, (besonders wan ich darf, oder soll.) Gewüßenhafft {es} auf Bapier aufsezen, oder Mundtlich sagen. Je nach dero Befehlen, ohne weiters verbleibe, unter Patriotischen Gesinnungen, getreüer und Pflichtschuldiger Bürger

Unterschrift

Jacob Tobler
Heyden den 21. Februar. 1799. Schl. Dr. Zelg.

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