In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

12.02.1799

FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULLEN AN JEDEM OHRT.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ottenbach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jn Civil sachen eine Eigne Gemeinde, sonst gehörig zum Kirchgang Ottenbach.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agent Johannes Hegetschweiler.

I.1.d In welchem Distrikt?

Metmensteten.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zürich.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum Schulbezirck gehören samtliche Häüßer des Dorffs, Ein Haus im Gäsli genant, ein Klein halb vrtl. stund entfernt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Under Lunneren, eine Halb stund, und Wolßen, eine starcke Halb stund, vom Dorff entfernt, Beide aber gehören in die Kirchhöri Ottenbach.
Zwillickon, ein Halb stund Entfernt, ghört in Kirchhöri Afholteren.
Afholteren, Hedingen, Maschwanden, Ein stund Entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini Bis Aprell.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

N: büchli, Lehr Mstr. Zeügnus, Psalmbuch, Testament, Waser Büchli, Weißen Bät Buch, Psaltr, Neü gsangbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmstr. ververgt verschiedene, wechslet damit ab, auch wird auswendig geschriben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

vom Morgen 8. Bis 11. Uhr. Nachmitag, von 1. Bis gegen 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

1.te ABC, Schüller, 2.te Buchstabieren in u. Uswendig, 3.te Fertig Lesen. 4.te Schreiben u. gschribes Lesen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Das Eximinator-Colegia in Zürich Die vacanz wurde Offentlich von der Kanzel verkündt, die pretendenten meldeten sich vor Pfahramt und Stillstand, und dann mit Zeügniße dem Ex: Colegia vorgeschlagen, und dises Wehlte den tauglichsten.

III.11.b Wie heißt er?

Bernhart Funck.

III.11.c Wo ist er her?

Von Ottenbach.

III.11.d Wie alt?

52. 1/2. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

9. Kinder. 6. Söhne u. 3. Töchteren.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

32. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Stets am Schuldienst Ottenbach, darbey gebohren u. auferzogen worden.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat ein güter gewerb, wird von den Söhnen gearbeitet u. gebauet.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 82.
Mädchen. 53.
Summa 135.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Die jenigen welche bey Keinen Veld u. anderen Arbeiten Behülfflich sein Können.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Über dise Artickel ist nichts Zu Antworten

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keins. Jst eine Frey-schull: nur ist jedes Kind verbunden welches die Tägliche Schul besucht Zum einstand ein Brod zugeben {und} für das Erste mahl, und Täglich ein scheit Zubringen

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Schulstube ist vor einem Jahr Frisch bestuhlet Renoviert und Bequem Zum Schulhalten eingerichtet Worden, samt Einem Wohnstübli Das übrig aber des gebaüdes ist alt und baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Kirchen guth, oder Pfleger deßelben.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

||[Seite 3] Vom Ambt Cappel 1. Müt Kernen.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

Ein Dorffs-Grechtigkeit, in Steür und Braüch, auch mit Kösten.

IV.16.B.e Kirchengütern?

17. fl: 30. ß: Und 12. Müt Kernen einzig vom Kirchen-guth.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

NB. Diese Besoldung, ist Zugleich mit Vorsinger und Sigerst-dienst verbunden, worbey Aber Kein Andere Emolumente sind.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERCKUNG.
Nach wird Mitwochs Vormitag eine Repedier-schull gehalten: dise müßen die Kinder Besuchen, Welche der Täglichen Schul entlaßen sind? mit gebätt und gesang wird solche angefangen, und geendet: so dann wird das in der Täglichen Schul, an gebätteren, Psalmen, Liederen, aus erlesnen Bibel-sprüchen, auswendig gelehrnte Wechsel-weise aufgesagt, und erklährt: Auch die Lesübungen vorgenohmmen, die Schreib Übungen in Ansehung Schönn und recht Schreib-kunst durch gangen, Und von Bürgr. Pfahrer der beynahe Allemahl gegenwährtig ist, ein Bibelisch Moralischer Unterricht Beygefügt. Dermahlen besuchen diße Schul. 48. Knaben, und 58. Töchteren. Summa 106. des Winters zalt eins an Besoldung 4. ß:
Fehrners Wird über den Sommer Hindurch ein gesang-Schul, noch der Kinderlehr in der Kirchen gehalten von anderhalb Bis Zwey stund. mit Knaben und Töchteren vom {Altr}: 12. Bis 25. Jahren.

Unterschrift

Schulmstr. Funck in Ottenbach. den 12.ten Februar. 1799.

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