In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

28.02.1799

Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Reichenbach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dörflein.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zu der Gemeine Därstetten.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu ebenderselben.

I.1.d In welchem Distrikt?

Niedersimmenthal.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Oberland.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb deß Umkreises, von 1/4 Stund stehen 59. Häuser
von 2/4 Stund stehen 1. Haus
von 3/4 Stund stehen 18. Häuser
von 4/4 oder einer ganzen Stunde 1. Haus

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. Wyßenburg-Dorf entfernt, daher komen 16. Kinder 1/4 Stund
b. Wyßenburgberg-Dörflein 17. Kinder 3/4 Stund
c. Steigemad, ein besonder Haus 2. Kinder 1. Stund
d. Nidfluh-Dörflein 15. Kinder 1/4 Stund
e. Wyler-Dörflein 8. Kinder 1/4 Stund
f. Hasli, sind 8. besondere Häuser 7. Kinder 1/8 Stund
g. Hegi, ein besonder Haus 2. Kinder 1/2 Stund
h. Reichenbach-Dörflein 17. Kinder 1/16 Stund

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

1. Die Eichschule, auf der Schattseiten hiesiger Kirchöri, gegen Mittag entfernt 1/2 Stund
2. Die Bunschenschule, zu der Agentschaft ent Oberweil gehörig, gegen Abend entfernt 3/4 Stund
3. Die Ringoltingenschule, zu der Agentschaft Erlenbach gehörig gegen Morgen entfernt 1/2 Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Religion, die Hauptstuck erklärt, Buchstabiert, Gelesen gesungen (Psalmen und Festlieder) Geschrieben und Gerechnet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur Winterszeit, von Gallen Tag bis Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Bibel, Hübners biblische Historien, Das neue Psalmenbuch, der Heidelberger, Erklärung der Helvetischen Konstitution.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Buchstäb werden nach dem Alphabet vorgeschrieben, und dem Anfänger gezeigt, wie die Feder ergriffen, und jeder Buchstab gezogen werden müße, hernach werden einzelne, ganze Wörter und Zeilen vorgeschrieben, Endlich dicktiert, die Fehler bezeichnet und vom Kind nochmal abgeschrieben, auch wird zulezt dem Kind ein Gegenstand vorgestelt und es muß seine eigne Gedanken darüber aufsezen, auch diese Aufsäze werden Corigiert, und nach Gutfinden des Lehrers abgeändert und ausgebeßert herach hernach von den Lehrnn enden nochmal abgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von 10. Uhr, Vormittags, bis 3. Uhr Nach:

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Bis dahin noch nicht.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der Pfarrer, in Beyseyn der Vorgesezten, die Pretendenten, wurden in den üeblichen Schuluebungen examiniert, und nachwerts die Tüchtigsten davon erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Michael Knuti.

III.11.c Wo ist er her?

Ein hiesiger Burger.

III.11.d Wie alt?

29. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib und 4 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit Gallentag 1798. erwählt worden.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Seine Beschäftigung, war immer daheim, ob seiner Haus, und Feld arbeit,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Die Besorgung der Schule lässt mir kaum Zeit übrig mein Vieh zu Futern; Jndeme ich 40. Kindern Vorschriften machen, und Diktaturen Corigieren muß.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

84. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 44. Mädchen 40. [Summa] 84.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jst hier keine Schule, außert was am Sontag vor der Predigt, in der Kirche, mit den Kindern repadiert wird. Viele Knaben sind bis auf 3. Stund weit {auf} entfernten Gebirgen bey Viehhutschaften, und Senereyen, andere lehrnen, Pflanzen, und Feldarbeiten verrichten.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 4] Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

kr. 1111. 3/4 Zinstragendes Capital.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus den Vergabungen und zusamengelegten Geldern der Gemeinds-Bürger.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein!

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Etwas wird am Examen, unter die Kinder beider Schulen, nach verhältniß ihrer Geschicklichkeit ausgetheilt aus obigem Fonds, gewöhnlich kr. 4.

IV.15 Schulhaus.

Ein oftmal repariertes Haus, wo unter gleichem Dach noch ein Partickular-Haushaltung sich befindt.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das sämtliche Gebäude ist äußerst schlecht.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Keinen. Weil die Schule in besagtem Hause gehalten wird, daß aus einem Keller, Küche, Stube, und Obergaden bestecht, alles klein, und schlecht,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die dazu erforderlichen Materialien werden durch gemeine Tagwerk der ACTIV -Bürger auf den Plaz gebracht Die Handwerks-Leüte, werden, durch den Schulgutverwalter, aus dem Schulgut mit Geld bezahlt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld kr. 30 32.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Einzig aus der bemelten Schulgut-Stiftung, daher das Gut bey lezter Jahresrechnung mißbauen war um kr. 22. bz. 9. xr. 1. Doch sind etliche Jahr, um fleißige Lehrrer zu bekomen, von Gemeinds-Bürgern beträchtliche Gaben beygeschoßen worden.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 28ten Hornung 1799. Michel Knuti Schullehrer.

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