- Bächle (Niedere Schule, reformiert)
Antwort Über die fragen deß Zustands der Schulen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
der Name des orts wo die Schule ist heist Bächlen |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ist ein flecken? |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehort zu der Kirchgemeind diemtigen |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum distrikte Nidersimmental |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Oberland |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die zum Schul{bezirk} behörigen Häüßer Sind ugefehr eine viertelstund davon entfernt die weitesten |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
dorf Weiler oder Hof gehort nichts darzu |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
die benachtbärten Schulen im umkreiß Sind Horben. diemtigen und Öi Sind eine halbstund biß 3 Viertelstund von einander entfernt. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der schule wirt gelehrt die anfänge der Christlichen Religion. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die Winterschulen werden gehalten von martini an biß auf Osteren |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbucher werden hier gebraucht der Heidelberger die Biblischen Hiestorie die Ps: Davids daß alte und N: Testament das wahre Christentum und der gleichen |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Mit den forschrifften wirt es allso gehalten erstlich in buchstaben 2 in Silben 3 in worten 4 in Sprüchen und Reimen |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
W die schule daurt Täglich von 10 ur bis 3 ur |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Kinder Sind nicht in klaßen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der schulmeister ist biß Här von dem Wohlehrwürdigen Bürger Pfarrer bestelt worden und Exßameniert worden und durch den damahls Gewesenen Bürger Lantvogt Bestätiget |
III.11.b | Wie heißt er? |
Sein Name ist Jakob Hiltbrand von Bächlen |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat Familie 5 kleine kinder, dieses Schulamt Hat er 6 jahr Bekleidet |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorhar ist er gewesen wo er jetz noch Seinen Wohnsitz Hat und war ein Zimmergeßel Seine geschaffte sind jetzt neben dem Lehramt Seine Haußhaltung und daß Ha Vich zu Beßorgen |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 3] Schulkinder Besuchen uberhaubt die Schule 21 9 Knaben und 12 Madchen im winter u Sommer |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond (Schulstiftung) der gleichen ist keine verhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgelt Capital 25 kr. an die Schul vergabt worden |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus ist keines nicht einmahl eine Stube Man zahlt für eine Partukalar Stube jahrlich 1 kr. 5 bz. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulhaus ist keines nicht einmahl eine Stube Man zahlt für eine Partukalar Stube jahrlich 1 kr. 5 bz. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
daß einkomen des Schulmeisters jst jarlich 16 kr. und fliest aus diesen quellen |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |