In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rüdtligen (Niedere Schule, reformiert)

03.03.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schul Rüethligen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf, vereinight mit Alchenflüh.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeind: Aber zur Schul gehört noch die Gemeind Aeffligen, die auch Eigen ist.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind Kirchberg; (Agentschafft Alchenflüh: und Agentschafft Äeffligen).

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Burgdorf.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nachbemeldte Drey Dorfer sind im Umkreise nur 1/4 Stund entlelen, und haben in allem Häüser 75.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Rüethligen, zu nächst beym Schulhaus hat Kinder 47
Alchenflüh, ist 1/4 Stund entlegen, hat Kinder 7
Aeffligen, ist 1/4 Stund entlegen, hat Kinder 46

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Anzahl der Schulkinder sind Summa 100.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

1tens auf 1/2 Stunde; und 2tens auf 1 Stund, vom Morgen an im Umkreise.

I.4.a Ihre Namen.

a Auf 1/2 Stund ist, Kirchberg, Ersigen, Lyßach, Kernenried, und Schalaunen.
b Auf 1 Stund mehr oder weniger, Uzenstorf, Oesch, Wynigen, Burgdorf, Hindelbank, Zauggenried, Fraubrunnen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehrt; A B C, Buchstabieren, Lesen, Uswendiglehrnen, Singen, Schreiben und Rechnen, und alle Wochen 2 halb Tage Unterweisung in der Religion.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Winter und Sommers Zeit gehalten: im Winter von Martini bis auf Ostern: im Sommer Brachmonats eine Wochen und Augstmonats auch eine Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, das gewohnte A B Cbuch, der Heidelberger-Catechismo, das neüe Testament, das Hübnerische Historienbuch, das Stapferische Psalmenbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften sind eingeführt: 1tes Buchstaben, 2tes Curent, 3tes CANZLEI.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret Morgens von 8 bis 11 Ur: Abends von 1 bis 3 und 1/2 4 Ur.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Classen eingetheilt 1te Class Buchstabieren, 2te Lesen 3te Uswendiglehrnen, und 4te Schreiben, Rechnen, Singen und s. w.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Zu dieser Stelle ist er Gelangt, durch ein offentliches Examen: welches gehalten worden: durch Bürger Pfarrer Dachs in Kirchberg: in beysein aus meinen Gemeinden damahls vorhandenen Bürger Vorgesezten: und durch Bürger Amtsmann Wagner, damahls in Burgdorf Bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 3] Joseph Kräüchi.

III.11.c Wo ist er her?

Von Bäriswyll, Kirchgemeind Hindelbank.

III.11.d Wie alt?

Alt 46 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Familien, nebst einer Frauen 4 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer 12. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Gammen bey Laupen, zu Lüscherz bey Ehrlach, zu Rüethligen gegenwärtig 6 Jahr.
Sein Beruf war vorher, ehr ist ein Schneider; und gab sich mit bemeldter Profession ab, auch mit der Landarbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt, hat er jezt Verrichtungen: im Winter muß ehr alle Sontag im Schulhause Kinderlehr halten: auch alle Jahr 2 Monat, in der Kirchen zu Kirchberg — wenn die Kehr ihn trifft, vor dem Gottesdienst Lesen, und die Psalmen zeichnen: auch die Leichen Gebeter in meinem Schulbezirk halten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 56. Töchtern 44.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

sollen auch obige Anzahl die Schul Besuchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Dergleichen sind keine vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?

Nichts.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfften fließen von den Gemeinden.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Von dem Kirchenguth Lesegeldt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Bezahlen die Gemeinds-Sekelmeister den Classen nach.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Deßen Zustand ist Alt und Reparation nöthig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstube da: und blos plaz für die Schulkinder auch Wohnung, die aber klein ist.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 4] Der Lehrer Wohnt im Schulhaus, hat bloßerdingen Plaz für seine Familien, und erhaltet keinen Hauszins.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung, sorget die Gemeind Ruethligen und bezahlt die Kösten, aus dem Gemeinen Guth.
Nota: Die Gemeind Aeffligen hat keinen Antheil am Schulhaus: und Bezahlt deßwegen der Gemeind Ruethligen am Schulstuben Zins Jählich kr: 2.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a An Geldt:
1tens Zahlt die Gemeind Ruethligen und Alchenflüh, welches partikular den Baursrechtsame nach Enthoben wird, an. Kr. 26
2tens Die Gemeind Aeffligen, auch partikular (wie obiges), an. Kr. 18
b Aus dem Kirchenguth zu Kirchberg, Lesegeldt kr. 3
Summa des jährlichen Schullohns kr. 47
c An liegenden Gründen, mit dem Garten ohngefehrd 1/4 Jucharten.
d Das Holz ohnentgeldtlich zum Schulhaus nach Nothdurfft.
An Zehnden, Bodenzins Nichts

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

a An Geldt:
1tens Zahlt die Gemeind Ruethligen und Alchenflüh, welches partikular den Baursrechtsame nach Enthoben wird, an. Kr. 26
2tens Die Gemeind Aeffligen, auch partikular (wie obiges), an. Kr. 18
b Aus dem Kirchenguth zu Kirchberg, Lesegeldt kr. 3
Summa des jährlichen Schullohns kr. 47
c An liegenden Gründen, mit dem Garten ohngefehrd 1/4 Jucharten.
d Das Holz ohnentgeldtlich zum Schulhaus nach Nothdurfft.
An Zehnden, Bodenzins Nichts

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

a An Geldt:
1tens Zahlt die Gemeind Ruethligen und Alchenflüh, welches partikular den Baursrechtsame nach Enthoben wird, an. Kr. 26
2tens Die Gemeind Aeffligen, auch partikular (wie obiges), an. Kr. 18
b Aus dem Kirchenguth zu Kirchberg, Lesegeldt kr. 3
Summa des jährlichen Schullohns kr. 47
c An liegenden Gründen, mit dem Garten ohngefehrd 1/4 Jucharten.
d Das Holz ohnentgeldtlich zum Schulhaus nach Nothdurfft.
An Zehnden, Bodenzins Nichts

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Rüedligen den 3ten Merz 1799
JOSEPH KROÜCHI

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