- Berneck (Niedere Schule, katholisch)
Antwort über die Fragen
Wegen dem zustand hiesiger Schul.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Es ist ein Markt Fleken, heißt Bernegg. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigene Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur katholischen Kirchengemeine Agent schaft Felix Schelling |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt unter Rheintal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Säntis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Erste Viertel Stund im Umkreise enthält den Fleken Bernegg hat Häüser 135 |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Namen der zum Schulbezirke gehörigen Häuser, Dörffer Mitternaths {Seite} |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
a. Ein 1/2 Stund heißt Au. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] a. Die Kunst recht zu lesen, und zu Schreiben, auch etwas rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schul wird daß ganze Jahr gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
a. Hierzu bedient man sich des A, B, C des Bustabier-Büchleins in Silben abgetheilt, des kleinen Katechismus Petri Canisy. des grösern Katechismus der Erklärung, des Katechismus Reichle, des grosen Christenlehr Büchleins Schenkle, Evangelium Büchleins, Gebeth Büchlein von Verschiedener Arth. etc. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften mach ich selber, nach Fähigkeit des Kinds. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul dauret täglich 5 Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in die grösere, und in die kleinere Klasse vertheilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
a. Es sind 2 Schullehrer, und diese werden alle Jahr von der Kirchsgemeine bestelt, aber es müsen beyde anhalten um den Dienst. |
III.11.b | Wie heißt er? |
b. Wirkliche bestelte. Anton Joseph Lang, und Johann Jgnatius Beck. |
III.11.c | Wo ist er her? |
c. Beyde Bürger auß dem Markt Fleken Bernegg. |
III.11.d | Wie alt? |
d Anton Joseph Lang ist Alt, 51 — Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
f. der Lang ist verheürathet hat ein Sohn. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
||[Seite 3] h. der Lang ist Schullehrer 15 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
k. Der Lang ist des verstorbenen Schullehrers Sohn. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
m. Es müsen beyde noch neben dem Lehramte bey allen Gottes-Dienstlichen Handlungen beywohnen, den Chor versehen, Kreützfahrten, und anders mehr |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben? 46 bis 50. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben? 15 bis 20. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist etwas vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Daß ganze Kapital beseht in fl. 3325, 9. xr. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Es ist vor Circa 10 Jahren von der Kirchsgemeine zusamen gelegt worden |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Es ist weder mit Kirchen, noch Armen gut vereinigt. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Dessen Zustand hätte Verbesserung Nothwendig sonderlich die Fenster |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist der Kirchsgemeine ihr eigenes Haus, aber zum gebrauche der Schul sind Stuben, und nebenzimmer bestelt, das übrige was noch darbey ist bewohnt ein anderer Bürger um Zinß. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
für die Schulwohnung zu sorgen ist ein Pfleger bestimmt, der die Stiftung besorgt, und dieser erhält auch das Haus im Baustand, so viel die Fonds ertragen mögen. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld hat ein Schullehrer alle Viertel Jahr bey dem Pfleger zubeziehen fl. 17: 42. xr. also für beyde fl. 35: 24 xr. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
||[Seite 4] a. Aus besagten Kapitalien, gefallenen Zinsen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
b. abgeschafften Lehen gefällen Zehenden Grundzinsen nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
c. Schulgeldern nichts. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
d. Stiftungen weil der Schul, und Orgel Dienst miteinander verbunden so hat ein jeder Jährlich von gestiften Jahrtägen zubeziehen fl. 6. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
e. Gemeindskassen nichts. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
f. Kirchengütern nichts. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
g. zusammen gelegtes Geld der Haus-Väter nichts. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
h. liegenden Gründen nichts. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
j. Fondß ohne oben besagtes Bahres Geld gar nichts. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung das die Schullehrer einen kleinen Lohn für ihre Mühewaltung haben und noch Abbruch am Wein erlitten, auch schaden an der einheitzung, werden Sie schon einsehen, man hofft aber es werde durch die Vorsicht des jetztmahligen Staats ersetzt. Übrigens liebt man gute Ordnung und gerechtigkeit. Verbleiben mit Wahrer Hoch-Achtung dero Bürger. |
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Unterschrift |
Johann Jgnatius Beck |