- St. Stephan (Niedere Schule, reformiert)
- St. Stephan (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
06.03.1799
Antwort über die Fragen der Schul zu Haüßeren der Kirch Gemeind St. Stäphan
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
St. Stäphan |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Dorf |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Sie ist ein jhrer eigenen Gemeind St. Stäphan |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Agentschafft St. Stäphan |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Obersimmenthal |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Oberland |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnert der Ersten Viertelstund 27 der zweyten 52 und der dreiten bey 12. Häüßer |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Namen der Dörfer Seind: Häüßeren: Ried: und Grodey |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Jm dorf Häüßeren wo die Schul in dorf ist, nur einr Viertel Stund. Ried und, Grodey zwo, und eingebiß drey Viertelstund |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Vom dorff. Häüßeren bey 23 von dorf Ried 22 und von Grodey bey 32 kinderen, Neben dießen befinden sich noch bey zähen Häüßer die biß 25 kinder haben die zu die zu dießer Schul gehören und nach umstand komen Sie Seind aber daß ganze Jahr hein durch an der wildnus und zwar nit beysamen ein einen flecken Sonder zerstreüt und von in anderen enfernt und haben theils eine stund und theils eine und ein halbe stund weit und theils noch mehr anfangs winters |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Der nächsten Schulen sind zwo, bey drey viertel stund von dießer |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die Schul an der Matten Gleicher Gemeind St at Stäphan Die andere ist die Schul Bettelried der Kirch Gemeind Zweysimen |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Nicht So sehr entlegen |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn den Schulen wird gelehrt nemlich, Eß komen Kinder die noch nicht Buchstabieren könen Eß komen Keinder die nicht Läßen könen. und theils die Schlecht Läßen könen Auch den Catechismus und in anderen eingefürten Büchren Zum auswendig lernen Zwey tag in der wochen werden ge bend brucht Zum Repideren Catechisieren und Läßen in der Bibel, auch singen und etwaß schreiben |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm winter Vom 20 tag Wintermont an biß Osteren aletag Austagschulen vom der Ersten wochen May an biß Zum Längsten tag alle Samsttag ||[Seite 2] Herbst Schulen von der Ersten wochen Herbst monat an biß Zum 20 Wintermonet oder in der wochen alle Sambsttag |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Bücher Seind eingeführt? der Heydel bergisch Catechismus Bieler Catechismus oder die Sprüch darin. auch auß dem Gantnigs Büchlein und Psalmenbuch |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Eß ist eine Schul ordnung |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul währt in den kurzen tagen von Halb zehen uhr Morgens biß nachmittag um zwey uhr, in den Längeren tagen von neün uhr morgens biß nachmittag um drey uhr, Noch in den längeren von nün uhr morgens biß nachmittag um vier uhr nachmittag tag in dießer lesten den eine Stund urlub |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder Sind ein Klaßen eingetheilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Wie daß Recht Sey den Schullehrer zubestellen wiß ich nicht so wohl dazumal war niemand der sich für die Schul gemeldet Sonder der Pfarer musten Seber die Lüt darfür erßuchen konte aber von denen die er gerne gehabt Häte niemand darzu bereden er muste weiters gehen biß zu einem der Schwächsten wie sie da waren |
III.11.b | Wie heißt er? |
Bendicht Bühler |
III.11.c | Wo ist er her? |
Vom ohr Selbsten |
III.11.d | Wie alt? |
Jahr 63 |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jch Sehe Kind und Kinds Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Jahr 26 |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jn der Gemeind, der gewönlichen landsarbeit |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Wärend der Schulzeit hat kein Plaz wil ich auch daß ganze Jahr in der wildnus und von dem Schul ohrt entfernt bein |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder bey 95 |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 57 Madchen 38, im Winter |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jn den aüstag und He{r}bstschulen Knaben bey 22 Mädchen 13 |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Der glichen in im Schulgut |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Vor die Schulen dießer Gemeind beträgt Jährlich bey 28 Cronen |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Von Zinßtragenden Capitalien |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Weder mit Kirchen, noch armengut |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
||[Seite 3] Für die Kinnder ist eins ein Gefürt etwaß auß dem Kirchengut |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Daß Schulhauß ist ganz neü weil eß {daß allte} bloß für 7 Jahren abgrant war und von der Gemeind weider ein Neües gebaut worden |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Eß ist eine Schulstauben Zum Schulgebruch, den ist noch ein klein Stübl und ein klein kuchelein, damit daß noch jhemand darin wohnen köne. daß die Schulstaube gewärmt und gesäübert werden köne besonders weil anfangs winters wenig leüte in denen Nästen Häüßeren wohnen |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Nichts |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Sorgen muß die Ganze Gemeind für daß Schulhauß, aber daß eß aber ein einem erbauwlichem Stand er halten werde Lit ligt einem jeden verwalter deß Kirchen guts ob |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Alles an Geld |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Auß Schul Kirchen und Lantgut |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Nichts |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
12 ? Cronnen |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
13 Cronnen 13 bazen |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
4 Cronen 5 bazen |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Nichts |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Von Capitalien wie obemelt |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung |
|
Unterschrift |
Den 6 tag Mertz 1799 |