- Wolfenschiessen (Niedere Schule, katholisch)
18.02.2012
Antworten {des Schullehrers zu Wolfenschiessen} auf die Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Wolfenschiessen, |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
eine kleine Dorfschaft. samt zerstreuten Häusern und bewohnten gebürgen, |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
ist eine eigene gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
zur Kirchengemeine (Agentschaft) gleichen namens, |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Stans, und |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Waldstätten gehörig. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 65 Häuser, inerhalb des Umkreises der 2ten Viertelstunde liegen 18 Häuser. innerhalb der 3ten 5. Häuser innerhalb der 4ten liegen 24. Häuser innerhalb der 5ten 11 Häuser, innerhalb der 6ten 6. auf zerschiedenen Bergen zerstreute und bewohnte Häuser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die namen der zum Schulbezirke gehörigen Dörfer sind: |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
benachbarte Schulen auf eine Stunde im Umkreise sind, |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird im Lesen und Schreiben Unterricht gegeben, und alle Woche einmal eine Stunde in der Religion; vom Rechnen lernen die Kinder meistentheils nicht mehr, als die Zahlen aussprechen und anschreiben, weil die mehresten sehr unfleissig zur Schule geschikt werden. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird nur im Winter gehalten; mit Anfange des Christmonats fängt sie an, und daurt bis zum palmsontage. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind keine eingeführt, denn die Kinder lernen in der Schule meistentheils nur geschriebenes, weil es die Eltern so haben wollen, daher legt ihnen der Schullehrer zu erst selbst geschriebene Sachen, hernach allerley gesamelte Handschriften, zum lesen vor. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften macht der Schullehrer selbst, und legt jedem Kinde nach seiner Fähigkeit im Schreiben, vor die seinige Vor. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule daurt täglich 5. Stunden. Vormittags von 9 bis 11 uhr. Nachmittags von 12. bis 3 uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind nicht in Klassen {ein}getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
hat bisher die versammelte ganze Kirchengemeine bestellt, und durch das absolute, und öffentliche Stimmenmehr gewöhlt; |
III.11.b | Wie heißt er? |
der itzige heisst Joseph Barmettler, ein priester, |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Buchs gebürtig, |
III.11.d | Wie alt? |
35. Jahr alt, |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
||[Seite 2] ist 11 Jahr Schullehrer, |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
war vorher zu Solothurn in Studien, |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
und ist zugleich organist; auch arbeitet er fleissig und gern an der Seelsorge, welches sein Lieblingsgeschafte ist. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder besuchen dermal überhaupt die Schule 55. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
im Winter Knaben 35 Mädchen 20. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
ist keiner Vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist eines eingeführt; Die Elteren zahlen von einem jeden Schulkinde für einen jeden Tag, {an} dem es zur Schule kömmt, einen halben Schilling, und ein Scheit holz. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhaus ist baufällig und sehr Schlecht; die Schulstube ist viel zu klein, und die selbige ist zu gleich die Wohnstube des Schullehrers; auch ist zu Wissen, daß der Siegerist seine Wohnung im nemlichen Hause habe, und seine Stube und nebentstuben oben, über die Zimmer des Schullehrers habe. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Für die Behausung mus die ganze Kirchengemeine Sorgen, und dieselbige im baulichen Stande erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des Schullehrers an geld etc. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Namentlich |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Geschrieben am 18. Horn. 1799. |