- Koblenz (Niedere Schule, katholisch)
FRAGEN UND ANTWORTEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULL IN DER GEMEINE KOBLENZ
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Koblenz, |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist ein eigne Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Kirchengemeine Klingnau: Agent haben sie Eigen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikte Zurzach. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Baden. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Dieses Schuldorf ist nahe beysammen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zu dieser Schulgemeine, gehört Niemant. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Zu der Kirchengemeine Klingnau ein Stund, auf Riethen ein Dorf 1/2 Stund, auf Zurzach ein Flecken ein Stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Es ist zu diesen drey Schulen kein gelegenheit. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehret Lessen, Schreiben, und Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird nur im Winter gehalten. Und der Anfang ist zu Martini, und den beschluß zur Osteren. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Diese Schulbücher sind eingeführt, der kleine Kathechismus, und ein grossen St. Blasmischer Kathechißmus. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Wir haben keine andere Vorschriften, als die der Schullehrer macht. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauret täglich sechs Stunde, vormitag drey und nachmitag drey Stunde. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in Klassen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bisher hat der Schulmeister, der Bürger Pfarrer, und die Gemeine bestellt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Michael Bertold. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Bürger aus dem Freüdenthal im Hegeu. |
III.11.d | Wie alt? |
Jch bin 32 Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jch bin Verheuratet, und hab ein Kind. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Jch bin in dieser Gemeine sechs Jahr Schullehrer gewesen alsdan hab ich den Schuldienst ein Jahr aufgeben; jezt hab ich den Schuldienst 1798 wiederum angenohmen. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jch hab vorher in Österreich Schulgehalten. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 3] Neben dem Lehramte hab ich keine Verrichtungen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Die Schule besuchen überhaubt Kinder 66. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 34 Mägchen 32. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer ist es in dieser Gemeine keine Schulegehalten worden. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Jn der Gemeine ist weder Schulfund, noch Schulstiftung, sonderen die Bürger bezahlen den Schullehrer. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jn dieser Gemeine ist auch kein Schulgeld eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. |
Jn dieser Gemeine ist kein Schulhauß, sondern die Schule ist in einem Bürgershauß, und die Gemeine muß alle Jahr darum schauen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das einkomen des Schullehrers ist Wochendlich 26 bz., daran Zalt jeden Bürger 10 xr. ob er Kind hat oder nicht, das übrige wird auf die Kinder verlegt: Hingegen hat der Schullehrer von der Kirchen 3 fl. aber er muß alle Abend in der Kirchen den Rossenkranz mit den Kinderen in der Kirchen abbeten. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Michael Bertold Schullehrer |