- Fislisbach (Niedere Schule, katholisch)
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Fißlispach |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Es ist ein dorff |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Es ist Eine Eigne gemeinde vnd hat ein Eigne agend Schafft |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Ligt im distrikt Baden |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Gehört in kanton Baden |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | alle haüßer Ligen Nahe beysamen |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Zu dißem Schull bezirk gehören keine andere dörffer oder höffe |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | rodorff ist von hier Eine halbe Stund — birmistorff Eine Stund Mellingen Eine halbe Stund — Steten Eine Stund baden ist auch Eine Stund |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | die kinder Seind in klaßen getheillt |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | in der Schulle wird gelehrt — buchstabyren — Läßen vnd schriben |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | die Schulle wird Nur Jhm winter {Schull} gehallten von Martiny biß den. 19.ten Mertz |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Schul bücher Seind keine Eigne eingefüört |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | vorgeschrifften Seind auch keine |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | die Schulle dauret Täglich — 5. Stund |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | bis her Hat der Emallige Magisterat Zu Baden den hießigen Schull Lehrer bestellt |
III.11.b | Wie heißt er? | er heyst heinrich Fuchs |
III.11.c | Wo ist er her? | ein bürger von hier |
III.11.d | Wie alt? | allt — 52. Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | ||[Seite 2] Hat — 3. kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Er ist — 5. Jahr Schull Lehrer |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | wahr vorher ein Lein wäber |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | arbeitet nach der Schulle auff Seyner brofäßyon |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Über Haubt besuchen — 40. kinder die Schulle knaben 20. Mädchen 20. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | der Schullstand beträgt Jährlich — 3. gulden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | die überigen ein künfften Fließen Theills auß dem kirchen gut Theills auß dem gemmeind gut. vnd auß den abgeschafften Lähengefählen |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | wochentlich bezallt Jedes Schull kind Für schull gällt ein schillig |
IV.15 | Schulhaus. | der Schull Lehrer hallt die Schulle in Seynem Eigenen hauß dar Für Erhallt er keinen Zinß —die gemmeind schafft Jhme die gehörige Thische vnd bänke an |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | der Schull Lehrer hallt die Schulle in Seynem Eigenen hauß dar Für Erhallt er keinen Zinß —die gemmeind schafft Jhme die gehörige Thische vnd bänke an |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | an gällt — 11. gulden ein hallben |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | diße Fleyßen auß Folgenten quällen |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | von den Zähenten besitzer ein Müth kernen ein Müth rogen |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | wägen Einer besonderen Stifftung — 3. gulden |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | auß dem Gemeind gut — 6. gulden |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | auß dem kirchen gut — 2. viertell kernen — 2. viertell rogen |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | auß der bruder Schafft — 2. gulden vnd ein halben |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift | ||[Seite 3] Gruß vnd Achtung |