- Wettingen (Niedere Schule, katholisch)
- Wettingen (Niedere Schule, Sonntagsschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
24.02.1799
Fragen über den Zustand der schulen im dorf Wettingen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Wettingen |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
es ist ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
es ist eine eigne gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur kirchen gemeine und agent Schaft des dorfs Wettingen |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
zun districkte Baden. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
zum kanton Baden. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die entlegensten haüßer sind. eine Viertel stund entfernet, |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
keine. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
sind Baden und würenlos. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
baden ist entlegen eine kleine Halbstund, s. würenlos, hingegen eine stunde, |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Lesen, und Schreiben, gedrucktes und geschriebens. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die winter schulen werden gehalten vom 25. november bis den 19. Merz: die sommer Schule alle sonntage eine stunde, |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
keine. Jeder bringt noch Seiner. Will kühr, |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Schlecht genug, daß man Sye nie befolgen will, |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die winter Schule täglich 6. stunde, 3 nemlich Vor, und 3. nach Mit tag, die sommer schule an sonntagen eine stunde, |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
den abt von Wettingen auf Vor stellung des Pfarrens |
III.11.b | Wie heißt er? |
heinrich Merkly, |
III.11.c | Wo ist er her? |
bürger im dorf Wettingen, |
III.11.d | Wie alt? |
34. Jahre, |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
er hat famille mit 4 kindern |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
8 Jahr lang, |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist ein bauers Mann, und Professionist, |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
keine, der schule hinderliche, |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
80. kinder, |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
40. knaben, und so viel Mägdchen |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Ja, |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
380 gl. kapital der zins per 4. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
theils aus den zinsen dieser kapitalien, theils aus der gemeinde nemlich 1/2 Mütt kernen, 8. schweitzer livres, und ein fuder holz. das ich in meinen kosten machen laße theils von der kirchen nemlich 1/2 Mütt kernen, und 8. Schweitzer livers alleß bader Mäß, Jtem alle fronfasten 3. Pfund brod |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
zum theil, wie aus obigem zu ersehen, |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
die kinder bezahlen nichts, |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
ehrbar, aber mittel mäsig, |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
es ist im schul, hauße eine geräumige schulstube, |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
hier nicht wil ein schulhaus da, |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die gemeinde, weil daß schulhauß daß gemeind Haus ist, |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an geld? 40. schweitzer livers 10. Sols. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
aus obigen angezeigten, |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Gruss und Achtung |