- Gebenstorf (Niedere Schule, katholisch)
18.02.1799
Beantwortung der Fragen über den Zustand der schuhlen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Kotholisch gerbistorff |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst Ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Macht eine gemeinde mit den Reformierten aus |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
zur agentschaft gerbistorff |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
zum districkte Baaden |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Baaden |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jn der ersten viertelstund des umkreises sind heüser 34 — in der 2 viertelstund sind haüser 21 |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Turgi ist entfernt 2 viertelStund, Wihl ist entfernt 2 viertel Stund Schwabenberg 2 Viertel Stund Spanagels Berg 2 viertel Stund |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
von gerbistorff 33 Kinder |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
gerbistoff die Refomierte schuhl Bürmistorff Katholisch vnd Reformierte schuhlen Baaden |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
die Erste im dorf 1/2 firtel Stund die zwey andern 2 firtel Stund entlegen, |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Lesen, getrucktes vnd geschribenes und schreiben |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Wird nur des Winters Schul gehaten, Von Martini Bis Josephi |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
schulbücher seind für anfänger ein wohl eingerichtetes Namen Büchlein |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
vorschriften für das abc Werden vorgelegt, so auch die zusammen setzung der Buchstaben nach-||[Seite 2] nachmahls Lost man sei aus getruckten büchern abschreiben, die anfänger schreiben in doppelte linien, nachmahls auf einfache nachmahls ohne linien |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Dauret die Schule vormitag 2 1/2 Stund, und so vil nachmitag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder seind in Classen getheilt, die knaben und Mädchen Besonders |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
schullehrer erwahlt durch Pfarer mit einigen vorgegesetzten |
III.11.b | Wie heißt er? |
Christophel Grim |
III.11.c | Wo ist er her? |
gerbistorff |
III.11.d | Wie alt? |
gebohren den 17 octoberen 1766 |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
hate Kinder 3 |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
6 Jahr schulmeister |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Ein Tagwerker vnd schafte nach Werts seine güter, |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Hate zur schulzeit keine andere geschäfte, nachher Bearbeitet ich meine güter |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 23 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im sommer keine |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
ist Kein Vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
dito |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Seine Einkünften fließen auß der Kirchen und den Kinder, |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
dito |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist von jedem Kind 16 Sols |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Keins |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
ist Keins |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Sondern der schulmeister giebt seine eigene Wohnstuben ohne zins. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
||[Seite 3] der Schulmeister Besorgt die Schulwohnung vnd unterhaltet sie |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
gelt |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
aus der Kirche an grund nicht zins nichts |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
an gelt |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Gerbistorff den 18ten hornung 1799 |