- Kleinlützel (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
21.02.1799
BEANTWORTUNG
der von dem Minister der Künste uns Wissenschaften an die Schulmeister gemachten Fragen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Klein Lützel eine Dorfschaft, ist eine eigne Gemeinde, gehört zur Kirchengemeinde und Agentschaft gleichen Namens in dem Distrikte Dornek des Kantons Solothurn und hat eine Schule. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die zu dasigem Schulbezirke gehörige Haüser ligen wie folgende Entfernung zeigt; als innerhalb des Umkreises der nachsten Viertelstunde ligen Hauß haltungen 137. — innerthalb des Umkreises des zweyten, 33 Haushaltungen — innerthalb des Umkreises der dritten, 1 haushaltung. — innerthalb der Vierten, 11 Haushaltungen |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zu desen Schulbezirke gehören nebst dem dorffe folgende Höfe als der niedere Huggerwalt ist von der Schul entfernt 1. Stund. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Auf mehr alß anderthalbstunden finden sich im Umkreise keine Schule, so in die helvetische Republik gehören. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der dasigen Schule wird gelehrt alle Tage, Buchstabieren, Lesen; einige Tage das Rechnen; am Mitwuchen am Morgen die Cristenlehre, und alle Samstage, Religions-untericht, ||[Seite 2] weil der Pfarer am Samstagen darein kömmt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schul wird gehalten von Martini biß Osteren. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Vormahls wahren als Schul-bücher eingeführt das normal abcbuch, weil man hier keine Normal abc büchchen, balt der dergleichen alte büchchen von Basel, Kollmar &c balt geschriebene abc, so das alles unter einander zu Überdruss des SchulSchulmeister und zum Nachtheile der kinder vermischt wurde Nur haben alle das gleiche kinderlehrbüchchen, nämlich das neüe von Solothurn. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften werden nach der Normal gehalten, wie selbe der Schulmeister zu Solothurn erlernt hat. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule fängt am Morgen um halber 9 uhr an, und daurt biß eilf uhr, nach mittag aber von 12 uhr bis 3 uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder seind in 3 Klassen getheilt, nämlich in die anfangenden Buchstabiernden, Lesenden. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bißher war der Schulmeister von dem Pfarrer des orts und der ganzen versammelten gemeinde erwählt, und von Solothurn, nachdem er die Normal erlernt hatte bestättiget. |
III.11.b | Wie heißt er? |
der wirkliche Schulmeister heisst Johannens Brunner ein Bürger auß hiesiger Gemeinde, wohnt auf dem obern Huggerwalt seines alters 41 Jahr, hat eine Frau und vier Kinder ist 11 Jahre Schulmeister war vorher theilß bey seinem seeligen Vater dem Sigrist im Dorffe, theilß auf bemeldtem Huggerwalt wohin er sich verheürathete, und hat neben dem Lehramte die gewöhnlichen verrichtungen eines Landmans. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Überhaubt besuchen im Winder die Schule von den fleissigern Kindern 41. und 15, so selten kommen Knaben 35. Mädchen 19. im Summer niemand. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulstiftung ist eine vorhanden, denn vor Altem schon ward zur Schule gestiftet 125 lb. stebler, und vor ungefähr 21 Jahren ward diese Stiftung von einer Tuggenerin aus Solothurn mit 936 lb. stebler vermehrt, so das die zins tragende Capitalien 1061 lb. ausmachen. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keines eingeführt, weil der Schulmeister obbemeldter Schulstiftung 53. {lb.} 1 {ß.} bezieht, und darfür noch alle Samstage mit den Schulkindern um 11 Uhr den Rosenkranz betten muß. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 3] Das Schulhauß ist ein altes baufälliges unschikliches gebaüde, die Schulstube zuklein für alle so in die Schule gehörten, hat balt keine Bänke mehr &c weil die hiesige Gemeinde dasselbe erhalten sollte. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
||[Seite 3] Das Schulhauß ist ein altes baufälliges unschikliches gebaüde, die Schulstube zuklein für alle so in die Schule gehörten, hat balt keine Bänke mehr &c weil die hiesige Gemeinde dasselbe erhalten sollte. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Der Schul lehrer zieht Jährlich, wie Numero 14 gesagt worden, an gelt 53. {lb.} 1 {ß.} stebler und besizt eine kleine Matten, die kaum einen Viertel Heü und kein Emt abträgt; und annoch mit Hagen wohl Verdienen muß, und dieses ist sein ganzes Einkomen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Klein Lüzell 21ten Hornung 1799. |