- Solothurn (Niedere Schule, Armenschule/Waisenhausschule, Normalschule, katholisch)
BEANTWORTUNG DER FRAGEN Ueber DEN ZUSTAND DER SCHULEN Betreffend Die Schule im Weysenhause.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkungen. Das Einkommen der Schullehrer sollte nach unmaßgeblicher Meynung bestimmt werden, bevor sie in den Unterricht der Normalschule berufen werden. Die Erfahrung zeigte, wie wenig taugliche Subjecte aus Abgang eines anständigen Gehalts für diesen nicht minder wichtigen als beschwerlichen Dienst sich meldeten. |
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Unterschrift | ||
Fliesstextantworten | ||
Lokal |
Das Waysenhaus, ganz neu aufgebaut und bequem eingerichtet, liegt in der Vorstadt, im Centralorte des Kantons Solothurn. Gehört also in den Distrikt, in die Kirchengemeinde und Agentschaft Solothurn. |
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Unterricht |
Jn dieser Schule wird gelehrt: Die Buchstabenkentniß, das Buchstabiren Lesen, Schreiben deutsch und französisch, die Anfangsgrunde der deutschen und französischen Sprache, Rechtschreibung, Erklärung der Konstitution, schriftliche Aufsätze, Rechnen, Zeichnen, Unterricht aus einem Naturkatechismus, Religion; biblische Geschichten. |
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Personal |
Die Schullehrer wurden bis dahin von den Waysenhaus Jnspectoren bestellt. Der einte heißt Urs Joseph Späti von Heinrichswyl einem Dorfe im Kanton Solothurn, im Distrikt Biberist. Er ist bald 50 Jahre alt. Durch ihn wurde das wirkliche Waysen- und Erziehungs Jnstitut angefangen, und seit 1782 fortgesetzt; durch ihn wurden die Lehrer der Normal zu Stadt und Land in dieser Lehrart unterrichtet; durch ihn die jährliche Schulvisitation gehalten. Er ist zugleich Religionslehrer im Spital, und Pfarrhelfer für die Vorstadt und den Bezirk so von dieser Seite zur Pfarrgemeinde Solothurn gehört. War zu vor fast 6 Jahre Vicarius zu Selzach einem Dörfe im Kanton Solothurn NB. Der Pfarrer daselbst war Alters und Krankheithalber blind. |
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Oekonomie |
Das Waysenhaus hat seinen eigenen fonds, welcher allein in Kapitalien von ungefähr 59000 ehemaligen solothurner Pfunden besteht, und mit keinem andern Armengut verbunden ist. |