- Witterswil (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
- Witterswil (Niedere Schule, Normalschule, Repetierschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
17.02.1799
Beantwordung der Fragen über den zustand der Schullen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Witterschwill |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eigene gemeint. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Witterschwill. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt dornach. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Solothurn. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Hier ist das dorf einzig, ohne ein einiges nach gelegenes Haus, oder Hof. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Ein jedes Dorf in der Nachbarschaft hat seinen eigenen Schullmeister, als Bettwill 1/4 Stund, Hofstetten 1/2 Stund, die übrigen nächeren Dorfschaften Ligen in der francken Republik. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Schreiben und Lessen. der Cathokissimus. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Von St: Mardini bis am Pallmen Tag, im Sommer wird an den Sonndägen eine wiederholungs stunde gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die Vorgeschriebenen Normal Bücher |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Normal Vorschrift |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Morgens von 8 bis 10 Uhr. nachmitag von 12 bis 3 uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder seind in klassen eingetheilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
die gemeint erwählte bis dahin, mit gutheissen des Pfarrers. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Joseph Schmidli. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Witterschwill. |
III.11.d | Wie alt? |
43 Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
ist verheurathet und hat ein kind. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
28 Jahr lang. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
War von Kindheit an in Witterschwill und ist sonst der profession nach ein Leinwäber, |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Versieht noch den Siegrist Dienst. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 2] im Winter. Knäblein 23. und Magdlein 21. überhaupt 44. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Somer des gleichen nur in den wiederholungsstunde |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schullfond ist. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Von Capithall 220 lb. stebler den zins |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Jst nicht mit dem Kirchen gut vereiniget, aus genomen 7. lb. stl: welche in obigen 9. lb ein begrifen sind, Armen Gut ist hier keines. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schullgelt ist keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schullhaus ist kein eigenes. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
der Schullehrer haltet in seinem eigenen hause Schull und beziecht Von der gemeinde 6 lb. stl: zinß Die Unterhaltung der Schullstube liegt dem Schullmeister ob. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Der Schullehrer beziecht, die obigen gemelte Einkünffte aus genomen, nichts anderes als das zur Einheizung der Schullstube nöthige brennholz |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Witterschwill den 17 Hornung 1799. |