In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberneunforn (Niedere Schule, reformiert)

Fragen, und Beantwortung Nachbenanten Schullehrers.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ober Neünforn.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Neünforn.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Steckboren.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Thurgau.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Auf 1 1/2 Viertelstund liegen 5 Haüser, auf 1 Vertl. St. liegen 12 Häüser. auf 1 Viertelstund liegen 2 Höfe.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

a. Aus dem Weiler Burg 1 1/2 Vrtl-St. Kommen 4 Kinder. b. Aus dem Weiler Fahr 1 Vrtl-St. kommen 7 Kinder. Aus dem Hof Entenschieß komt 1 Kind, aus dem Münkhof komt 1 Kind.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Jhre Namen Stamheim eine Stund, Ossingen 1 Stund. Walthalingen 1/2 St. Niederneünforn 1/2 Stund, Weilen 1/2 Stund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Eigentliche Klassen sind keine. Jndessen überhört der Schullehrer die Kinder nach der folge ihrer Schulbücher.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

getrukt und geschriben Lesen, Schreiben, Rechnen, Khoral gesang.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Winter und Sommer. im Winter 16 Wochen, im Sommer 15 Wochen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Zürchersche Namenbüchlein. Fragstücklein. Lehrmeister. Zeügnuß. Testament. und das Wasersche Schulbüchlein.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Erstlich wird eine line Buchstaben Vorgeschrieben, hernach eine linie Wörter, und Drittens wird ein Zedul Vorgelegt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter 6 Stund. Jm Sommer 3 Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

ein Jeweilliger Pfarherr mit Zuzug der Vorgesetzten des Orts. die pretendenten wurden durch den Pfarer in beisein der Vorgesetzten Examiniert hernach den Tauglichsten genohmen.

III.11.bWie heißt er?

Johannes Wissmann.

III.11.cWo ist er her?

Von Ober Neünforn.

III.11.dWie alt?

38 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Drey.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

12 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Nirgends. Güter-Arbeit.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Güter-Arbeit.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

65.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 35. Mädchen 30.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 19. Mädchen 28.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] Ein Legat.

IV.13.bWie stark ist er?

100 fl.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Aus Beyträgen des Kirchen- u. Armenguts; wie auch aus zusammen gelegten gelderen der Haußväteren.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

mit dem Armengut.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja. Von einem Kind wochentlich 3 xr.

IV.15Schulhaus.

Es ist keins.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nein.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Schullehrer selbst.

IV.16Einkommen des Schullehrers.

Ohngefehr 80 fl.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Getreide 10 Viertel Kernen.
Wein, Holtz, Nichts.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Aus abgeschafften Zehnden. 10 Vrtl.

IV.16.B.bSchulgeldern?

Jm Winter ohngefehr 46 fl. Im Sommer für die Woche 2 fl.

IV.16.B.cStiftungen?

5 fl.

IV.16.B.dGemeindekassen?

Nichts.

IV.16.B.eKirchengütern?

Das Kirchen und Steürgut gab ohngefehr 32 fl.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Betrug ohngefehr 34 fl.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Nichts.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Das Allmosen der Gemeinde gab 9 ½ fl.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkungen habe ich weiter keine zu machen

Unterschrift

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