- Deitingen (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
- Deitingen (Niedere Schule, Sonntagsschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)
25.02.1799
Beantwortung der Fragen über Den Zustand der Schule Von Deitingen im Canton Solothurn
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
ist Deitingen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine eigene Gemeinde. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur Kirchengemeine, — Agentschaft Deitingen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikte Biberist. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Solothurn gehörig. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung der Zum Schulbezirk gehörigen Häüser ist eine gute Viertelstunde, am weitesten Berechnet. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Namen der Zum Schulbezirke gehörigen Weiler, und Hofe sind — Burg, — Schachen. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Zur Burg ist eine kleine Viertelstunde, und Jn den Schachen eine kleine Halbstunde. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Die Anzahl der Schulkinder, die daher kommen, Beäüft sich auf 6. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Jhre Namen: — Subingen, — Luterbach, Aeschi, — Kriegstetten, — Zuchwyl, — und Wangen im Canton Bern. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Die Entlegenheit Von Deitingen auf Subingen eine kleine Halbstunde, — auf Luterbach 3/4 stund, — auf Aeschi 1. stund, auf Kriegstetten eine gute stund, auf Zuchwyl eben so, — wie auch auf Wangen. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Jn der Schule wird der Normal-Unterricht gegeben |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird eigentlich nur im Winter gehalten. Vom 2te Wintermonats Bis nach Ostern. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Alle Normal-Bücher sind eingeführt. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Mit den Vorschriften wird es förmlich gehalten. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die schule dauret Vormittags Von 8 Uhr bis um 11. Uhr. — Nachmittag Von 1. bis 4. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind Bestens in Klassen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Den Schulmeister hat Bisher der Pfarer und die Gemeinde Bestellt, — Durch die Mehrheit der stimmen. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Urs Affolder. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Deitingen. |
III.11.d | Wie alt? |
38 Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jch Habe eine frau, — und 5 Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
ungefähr 12. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jch war immer in Deitingen. und Solothurn. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramte arbeite ich auf meiner profession. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Überhaupt Besuchen 60 Kinder die Schule. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 28. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Jst Keine. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Die Einkünften fliessen Von eines jeden Bürgers Rechtsamme. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Der B. sekelmeister zahlt wochentlich 20. Bz. solange die Schule dauret. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 3] Dieses war zwar Vor 13. Jahren neu, — aber nie wurde es gänzlich ausgebauet, — und nun ist es deswegen schier Baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Jst eine eigene Schulstube, — und Wohnung für die ganze Familie. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Für die Schulwohnung muss die Gemeinde sorgen. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Gelt wochentlich 20. Bz:, solange Die Schule dauert. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
aus der Gemeindskasse gibt der B. Sekelmeister fir jede Woche 20. Bz:, solag die Schule dauret. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Ein jeder Hausvater gibt, wenn er angesäet hat auf seiner Rechtsamme Von einem Viertel, ein Jmme Korn. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Deitingen den 25.te Hornungs 1799 |